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02.12.2022

Bauarbeiten Schulhaus Kreuzgut werden im Februar wieder aufgenommen

Aufgrund einer Beschwerde gegen eine Auftragsvergabe musste die Stadt Schaffhausen die Bauarbeiten zur Erweiterung und Sanierung des Schulhauses Kreuzgut vorübergehend einstellen. Das Obergericht hat nun entschieden, dass der Auftrag der Beschwerdeführerin erteilt wird. Die Stadt Schaffhausen akzeptiert das Urteil. Damit können die Bauarbeiten in Kürze wieder aufgenommen werden.

Mitte Juli hatte die Stadt Schaffhausen die Umsetzung des Bauprojekts zur Sanierung und Erweiterung des Schulhauses Kreuzgut gestartet. Aufgrund einer Beschwerde gegen die Vergabe des Auftrags für die Sanitärarbeiten mussten die Bauarbeiten im Spätsommer vorübergehend eingestellt werden. Nun liegt der Entscheid des Obergerichts vor. Das Gericht hat die Stadt Schaffhausen angewiesen, den Auftrag an die ursprünglich unterlegene Beschwerdeführerin zu vergeben. Die Vergabe der Stadt erfolgte anhand einer differenzierten Beurteilung der Angebote und im Rahmen der pflichtgemässen Ermessensausübung. Das Obergericht hat nun selber eine Abwägung nach eigenem Ermessen vorgenommen. Der Stadtrat akzeptiert den Entscheid und verzichtet auf einen Weiterzug des Urteils an das Bundesgericht. Damit wird sichergestellt, dass das Bauprojekt nicht weiter verzögert wird und die Bauarbeiten im Februar fortgesetzt werden können. Gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan kann diese Verzögerung nur teilweise wieder aufgeholt werden, so dass die Sanierung und Erweiterung des Schulhauses Kreuzgut nach aktuellem Planungsstand in der ersten Hälfte 2025 abgeschlossen werden kann.

Das Hochbauamt hat das Urteil des Obergerichts im Detail analysiert und geprüft, ob die internen Vergabeprozesse noch verbessert werden können. Als Folge davon wurden die Vorgaben bezüglich Angaben zu Referenzen und Schlüsselpersonen präzisiert, damit die Angebote noch besser vergleichbar sind.

Ansprechperson:

Musa Miftari, Bereichsleiter Hochbau
Telefon: +41 52 632 53 13
E-Mail: musa.miftari(at)stsh.ch