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23.01.2023
Botschaft zur Initiative «Nein zu Tempo 30 auf Hauptstrassen»Der Stadtrat lehnt die Initiative «Nein zu Tempo 30» auf Hauptstrassen ab. Die Höchstgeschwindigkeit auf Hauptstrassen wird durch übergeordnetes Recht geregelt, so dass die Stadt nicht frei über Tempo-30 entscheiden kann. Dies legt der Stadtrat in seiner Botschaft zur Initiative an den Grossen Stadtrat dar und empfiehlt, die Initiative dem Volk ohne Gegenvorschlag zu unterbreiten und zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative «Nein zu Tempo 30 auf Hauptstrassen» verlangt, dass auf verkehrsorientierten Strassen in der Stadt Schaffhausen, abgesehen von klar definierten Ausnahmen, ein Tempolimit von nicht weniger als 50 km/h gelten soll. Dies soll in einem neuen städtischen Verfassungsartikel verankert werden. Die Initiative wurde von der FDP lanciert und am 9. Juli 2022 mit 1'468 gültigen Unterschriften eingereicht. Der Stadtrat ist der Ansicht, dass die Initiative zwar formell als gültig eingestuft werden kann, inhaltlich empfiehlt er aber, der Initiative aus folgenden Gründen nicht zuzustimmen: Der Stadtrat empfiehlt dem Grossen Stadtrat in seiner Botschaft, die Initiative ohne Gegenvorschlag mit der Empfehlung auf Ablehnung der Volksabstimmung zu unterbreiten. Ansprechpersonen: Dr. Katrin Bernath, Baureferentin (am 23.01.23 zwischen 10 und 12 Uhr erreichbar) Stephanie Keller, Rechtsberaterin |
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