Stadt Schaffhausen



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10.12.2021

Mehrwertabgabeverordnung soll Abgaben bei Aufzonungen regeln

Der Stadtrat hat eine Vorlage über den Erlass einer Mehrwertabgabeverordnung an den Grossen Stadtrat verabschiedet. Mit dem Erlass wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, um den Ausgleich von Vorteilen, die durch Aufzonungen entstehen, regeln zu können.

Unter der Prämisse der Innentwicklung des Raumplanungsgesetzes des Bundes wurde der städtische Richtplan Siedlung erarbeitet. Dieser zeigt das Potenzial für zusätzlichen Wohnraum bei gleichzeitig haushälterischem Umgang mit dem Boden auf. Dieser Wohnraum kann auf noch unbebauten oder unternutzten Parzellen erstellt werden oder aber auf Grundstücken im heutigen Siedlungsgebiet, die durch Um- und Aufzonungen stärker genutzt werden können. Durch diese planerischen Massnahmen erhalten die Grundstücke einen höheren finanziellen Wert. Auf der anderen Seite verursachen zusätzliche Bewohnerinnen und Bewohner auch höhere Infrastrukturkosten. Zum Beispiel braucht es genügend öffentlich zugängliche Freiräume wie Pärke und Plätze, eine höhere ÖV-Kapazität, zusätzliche Schulen und Massnahmen zur Verbesserung des Lokalklimas wie Baumpflanzungen und Grünflächen. Diese Kosten fallen bei der Stadt an und sollen zum Teil durch eine Abgabe auf den Mehrwert gedeckt werden, der durch Aufzonungen entsteht.

Das Mehrwertausgleichsgesetz des Kantons Schaffhausen, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, regelt die Abgaben bei Ein- und Umzonungen. Es sieht vor, dass Gemeinden den Ausgleich von Vorteilen regeln können, die durch Aufzonungen entstehen. Eine Aufzonung bedeutet, dass die Nutzungsmöglichkeiten innerhalb der gleichen Bauzonenart verbessert werden.

Aufzonungen können den Wert von Grundstücken erheblich steigern. Gleichzeitig steigen mit der erhöhten Ausnutzung die Anforderungen an eine hohe Qualität der Innenentwicklung. Die Mittel der Mehrwertabgabe werden dazu eingesetzt, diese Qualität sicherzustellen, beispielsweise durch Massnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums.

Die städtische Mehrwertabgabe bei Aufzonungen soll 20 Prozent des Mehrwerts abschöpfen. Alternativ ist der Ausgleich mittels städtebaulicher Verträge möglich. Mit einem städtebaulichen Vertrag kann insbesondere erreicht werden, dass der Mehrwertausgleich direkt für Massnahmen vor Ort oder im direkten Umfeld des aufgezonten Gebiets eingesetzt wird.

Damit bei der Erhebung der kantonalen und kommunalen Mehrwertabgabe ein einheitliches Vorgehen besteht, richtet sich die Erhebung der städtischen Mehrwertabgabe grundsätzlich nach dem kantonalen Mehrwertausgleichsgesetz (MAG). Analog zum MAG soll die kommunale Mehrwertabgabe zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Planungsmassnahme entstehen, sie wird jedoch erst bei entsprechenden baulichen Massnahmen oder bei Veräusserung des Grundstücks fällig.

Der Stadtrat erachtet die Einführung einer Mehrwertabgabe als geeignetes und zielführendes Instrument, die im Richtplan Siedlung aufgezeigte qualitätsvolle Entwicklung nach innen zu unterstützen.

Link zur Vorlage

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