Stadt Schaffhausen



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21.01.2022

Städtebauliches Studienverfahren für «Rheinufer Ost»

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine Vorlage zur Entwicklung des Gebiets «Rheinufer Ost». Ein ergebnisoffener Planungsprozess soll das Entwicklungspotenzial des Gebiets aufzeigen und die Grundlagen für die anschliessenden politischen Entscheide liefern. Weiter nimmt der Stadtrat Stellung zur Volksinitiative «Schaffhausen an den Rhein» und beantragt die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags.

Die Gestaltung des Rheinufers und das damit einhergehende Anliegen, die Stadt Schaffhausen näher an den Rhein zu bringen, stehen schon lange auf der politischen Agenda. Verschiedene Etappen wurden in diesem Zusammenhang bereits zurückgelegt. Ausgehend von den Zielen und Massnahmen gemäss «Masterplan Rheinufer» wurden mehrere Projekte realisiert. Die Aufwertung im Gebiet «Fischerhäusern» bis und mit «Gaswerkareal» ist ein weiterer zentraler Schritt.

Entwicklungspotenzial für «Rheinufer Ost» aufzeigen
Um den vielfältigen Ansprüchen und der Komplexität gerecht zu werden, ist eine Gesamtschau für das Gebiet «Rheinufer Ost» notwendig. Ein ergebnisoffener Planungsprozess soll das Entwicklungspotenzial aufzeigen und die Grundlagen für die anschliessenden politischen Entscheide liefern. Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, ein städtebauliches Studienverfahren zur Entwicklung des gesamten Areals von den «Fischerhäusern» bis und mit dem «Gaswerkareal» durchzuführen. Die Vorbereitungsarbeiten für das Verfahren wurden im Sommer 2021 gestartet und es wurden Workshops zur Erfassung von Bedürfnissen und Anliegen aus der Bevölkerung durchgeführt. Mit einer öffentlichen Ausschreibung werden Planerteams eingeladen, sich für die Teilnahme am städtebaulichen Studienverfahren zu bewerben. Die in der Präqualifikation ausgewählten Teams werden ihre Vorschläge unter Einbezug von Fachpersonen sowie lokalen Akteuren erarbeiten. Basierend auf den Ergebnissen des Studienverfahrens wird der Stadtrat dem Grossen Stadtrat die weiteren Umsetzungsschritte vorschlagen.

Verbindungsstrasse technisch möglich
Vor dem Hintergrund des Werkhofneubaus von SH POWER im «Schweizersbild» hat die Baufachkommission 2016 angeregt, auf dem frei werdenden «Gaswerkareal» eine Verbindung der Buchthaler- mit der Rheinhaldenstrasse zu prüfen. Damit liesse sich das Rheinufer von der Kreuzung Fischerhäuser-/Buchthalerstrasse bis zum «Gaswerkareal» vom motorisierten Durchgangsverkehr befreien. In der Folge hat der Stadtrat eine technische Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Die Studie zeigt, dass eine Verbindungsstrasse technisch machbar ist. Die anhand von Erfahrungswerten geschätzten Investitionskosten für alle geprüften Massnahmen liegen bei rund 33 Mio. Franken. Ausgehend von einer Mitfinanzierung durch Bund und Kanton und einem von privaten Baurechtsnehmern getragenen Investitionsanteil würden bei der Stadt Nettoinvestitionen von rund 13 Mio. Franken verbleiben. Gestützt auf die Erkenntnisse der Studie und weitergehenden Abklärungen beurteilt der Stadtrat eine Aufwertung im Gebiet «Rheinufer Ost» als grosse Chance. Angesichts der Gesamtkosten, der komplexen Rahmenbedingungen und der zahlreichen zu beachtenden Interessen erachtet er eine Umsetzung der in der Studie geprüften Massnahmen unter der Voraussetzung eines angepassten Umfangs, in Zusammenarbeit mit Baurechtsnehmenden und in etappierten Schritten als realistisch. Die Entscheide zur Verbindungsstrasse von der Rheinhalden- zur Buchthalerstrasse sollen in nachgelagerten politischen Prozessen und gestützt auf die Erkenntnisse der gesamtheitlichen Lösungsansätze für die Entwicklung der Nutzungs-, Bebauungs- und Freiraumstrukturen gefällt werden. Deshalb werden im städtebaulichen Studienverfahren Varianten sowohl mit einer Änderung als auch mit der Beibehaltung der heutigen Verkehrsführung geprüft.

Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Schaffhausen an den Rhein»
Parallel zu den laufenden Arbeiten wurde am 17. September 2021 die Volksinitiative «Schaffhausen an den Rhein» mit 621 gültigen Unterschriften eingereicht. Mit der Initiative wird die Einführung eines neuen Verfassungsartikels verlangt, mit dem das Gebiet um den Salzstadel und das untere «Lindli» als attraktive Zone für den Genuss des Rheinufers definiert werden soll. Das Ziel der Volksinitiative entspricht der Stossrichtung des Stadtrats. Hingegen ist festzuhalten, dass dem Initiativtext materiell kein Verfassungsrang zukommt: Insbesondere ist das Festhalten von Zielen und Nutzungen für konkrete Areale und Grundstücke in der Verfassung nicht stufengerecht. Der Text der Volksinitiative ist zudem wenig konkret und lässt insbesondere offen, ob die angestrebte Aufwertung eine neue Strassenführung beinhalten soll oder nicht. Ein derart grundsätzlicher Volksentscheid wäre entsprechend schwierig zu interpretieren.

Deshalb empfiehlt der Stadtrat, der Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Dieses Vorgehen bietet folgende Vorteile:
• Bis zur Beratung des Gegenvorschlags im Parlament werden die Resultate des städtebaulichen Studienverfahrens vorliegen.
• Zusammen mit dem Gegenvorschlag kann der Stadtrat dem Grossen Stadtrat in der Vorlage zusätzliche allenfalls notwendige Entscheide zum weiteren Vorgehen beantragen.
• Das mit der Initiative verfolgte Ziel, das Rheinufer zeitnah aufzuwerten, kann trotzdem erreicht werden.
• Mit dem Gegenvorschlag besteht zudem die Möglichkeit, den formellen Mangel der Initiative auszumerzen: Die Bedeutung des Rheinufers als Naherholungsgebiet kann in allgemeiner Form in der Verfassung festgehalten werden und gleichzeitig kann der Grosse Stadtrat über konkrete Absichten im Gebiet «Rheinufer Ost» befinden.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch