Stadt Schaffhausen



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04.03.2022

Erweiterung Tempo-30-Zone Geissberg

Die Tempo-30-Zone im Quartier «Geissberg» soll erweitert werden. Mittels einer Petition vom September 2018 hatten Anwohnerinnen und Anwohner sich für eine Ausweitung der bestehenden Tempo-30-Zone ausgesprochen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Der Stadtrat hat das Anliegen geprüft und unterbreitet dem Grossen Stadtrat in einer Vorlage eine Erweiterung der Tempo-30-Zone.

Am 5. September 2018 hat die Anwohnerschaft der Finsterwaldstrasse eine Petition eingereicht, in der sie die Erweiterung der bestehenden Tempo-30-Zone an der östlichen Finsterwaldstrasse inklusive der angrenzenden Quartierstrassen (Rothüsliweg, Geisshaldenweg, Trottenweg, Gütliweg) beantragt. Dies mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden zu verbessern. Die Stadt hat daraufhin ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Eignung und Verhältnismässigkeit einer Temporeduktion zu beurteilen und die damit verbundenen Massnahmen aufzuzeigen. Angesicht der aktuellen wie auch der angestrebten Siedlungsentwicklung im städtischen Quartier «Geissberg» und unter Berücksichtigung des Anliegens der Anwohnerschaft wurde die Ausweitung der Tempo-30-Zone auch für den Bereich der nördlichen Geissbergstrasse sowie dem nördlichen Weinsteig geprüft.

Das Gutachten hat ergeben, dass mit einer Reduktion der gefahrenen Geschwindigkeiten von 50 km/h auf 30 km/h grundsätzlich eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht werden kann und die Bestimmungen der Tempo-30-Zonen-Verordnung des Bundes eingehalten werden können. Auf diesen Grundlagen unterbreitet der Stadtrat dem Grossen Stadtrat in einer Vorlage die Ausweitung der bestehenden Tempo-30-Zone auf dem «Geissberg» im Bereich der nördlichen Geissbergstrasse, dem nördlichen Weinsteig und dem unteren Teil der Finsterwaldstrasse:

• Mit einer Temporeduktion an der nördlichen Geissbergstrasse kommt es zu einer wahrnehmbaren Reduktion der Lärmemissionen sowohl am Tag als auch in der Nacht. Für die Busse der Linie 6 ergibt sich auf dem rund 600 m langen Abschnitt nur eine sehr geringe Erhöhung der Fahrzeit. Die Einführung der Tempo-30-Zone wurde im neuen Angebotskonzept der vbsh bereits berücksichtigt.
• Mit der geforderten Temporeduktion am nördlichen Weinsteig wird die Verkehrssicherheit insbesondere der jüngeren Verkehrsteilnehmenden deutlich erhöht. Ebenso können die Lärmemissionen reduziert und die Wohnqualität verbessert werden.
• Im unteren Teil der Finsterwaldstrasse bis zur Kreuzung Hochstrasse inklusive der angrenzenden Quartierstrassen (Rothüsliweg, Geisshaldenweg, Trottenweg, Gütliweg) wird mit der Erweiterung der Tempo-30-Zone das Ziel erreicht, die Verkehrssicherheit insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden (Kinder auf dem Schulweg, Fussgängerinnen und Fussgänger, Velofahrende) zu verbessern.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur@stsh.ch