Stadt Schaffhausen



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05.05.2022

Lohngleichheit wird bei der Stadt Schaffhausen eingehalten

Weibliche und männliche Mitarbeitende der Stadt Schaffhausen erhalten für gleichwertige Arbeit gleichen Lohn. Dies hat eine standardisierte Überprüfung der Lohngleichheit ergeben, zu welcher die Stadt gemäss dem Gleichstellungsgesetz verpflichtet ist.

Frauen und Männer sollen bei der Stadt gleich viel verdienen. 2017 hat die Stadt den verfassungsmässigen Grundsatz für gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit mit der Unterzeichnung der Charta für Lohngleichheit im öffentlichen Sektor bekräftigt. 2019 wurde eine erste Lohngleichheitsanalyse durchgeführt. Diese ergab einen Lohnunterschied von 1.4 Prozent zwischen Frauen und Männern. Dieser Wert lag deutlich unter dem Bund festgelegten Toleranzwert von 5 Prozent. Die Stadt Schaffhausen erreichte damit im Vergleich zu anderen öffentlichen Arbeitgebern einen guten Wert.

Seit dem Juni 2020 ist die Stadt gemäss dem Artikel 13a des Gleichstellungsgesetzes verpflichtet, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen, wobei die erste Analyse innerhalb eines Jahres zu erfolgen hatte. Im Mai 2021 wurde deshalb die zweite Lohngleichheitsanalyse mit dem vom Bund anerkannte Verfahren, durchgeführt. Der Lohn der Mitarbeitenden wird dabei anhand von persönlichen Qualifikationsmerkmalen und arbeitsplatzbezogenen Faktoren verglichen. Für die allgemeine Verwaltung ergab diese Analyse eine Lohndifferenz von 0.7 Prozent zwischen weiblichen und männlichen Mitarbeitenden. Somit wurde das Resultat von 2019 verbessert. Damit besteht keine statistisch gesicherte Lohndifferenz aufgrund des Geschlechts und ergibt sich kein Handlungsbedarf für die allgemeine Verwaltung. Die vom Bund festgelegte Toleranzgrenze liegt weiterhin bei 5 Prozent.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch