Stadt Schaffhausen



News

14.12.2022

Revidierte Abfallverordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Am 1. Januar 2023 tritt die Verordnung über die Teilrevision der Abfallverordnung in Kraft (RSS 740.1). Damit erfolgt eine Anpassung der Grundgebühr für Privatpersonen. Die Umstellung von Abfallmarken auf Gebührensäcke erfolgt hingegen erst im Frühling.

Der Grosse Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 23. August 2022 das Gesamtkonzept Abfallentsorgung der Stadt Schaffhausen verabschiedet. Dieses beinhaltet unter anderem die Teilrevision der Abfallverordnung inklusive integriertem Gebührentarif. Nachdem die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist, setzt der Stadtrat die revidierte Verordnung auf den 1. Januar 2023 in Kraft.

Damit wird auf den 1. Januar 2023 die Grundgebühr für Privatpersonen ab 18 Jahren von bisher 40 Franken auf 50 Franken erhöht. Über die Grundgebühr werden insbesondere der Unterhalt der städtischen Sammelstellen und die Grünsammlung finanziert, welche weiterhin kostenlos sein wird. Die Abfallgebühren sind seit 20 Jahren nicht mehr angepasst worden und müssen erhöht werden, um die Abfallrechnung kostendeckend führen zu können.

Die vom Grossen Stadtrat beschlossenen neuen Sackgebühren werden mit den neuen Gebührensäcken eingeführt, welche voraussichtlich ab April 2023 erhältlich sein werden. 

Die Anpassungen bei den Sackgebühren sind wie folgt (in Franken pro Sack):
Abfallmarke heute: 1.00/17 Liter 1.90/35 Liter > 3.80/60 Liter > 5.00/110 Liter
Gebührensäcke neu: 1.30/17 Liter > 2.35/35 Liter > 4.70/60 Liter > 6.40/110 Liter

Mit den Gebührensäcken statt Abfallmarken fallen für die Haushalte keine zusätzlichen Kosten für die Kehrichtsäcke mehr an. Zudem erleichtert es die Umstellung dem Abfuhrpersonal erheblich, Kehrichtsäcke ohne Gebührenleistung auf den ersten Blick zu erkennen. Die bisherigen Abfallmarken werden noch bis Ende 2023 eingesetzt werden können.

Der Vergleich der neuen Grund- und Sackgebühren mit den bisherigen zeigt für einen Vier-Personen Haushalt mit zwei Kindern unter 18 Jahren durchschnittliche Mehrkosten von 4.60 Franken pro Monat und Familie. Die Gebühren für Abfälle aus Industrie und Gewerbe bleiben unverändert.

Mit der Inkraftsetzung der revidierten Abfallverordnung tritt auch die vom Grossen Stadtrat verlangte Pflicht in Kraft, für Grossveranstaltungen mit mehr als 500 Personen ein Mehrwegkonzept vorzulegen.
Ansprechperson:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur@stsh.ch