Stadt Schaffhausen



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22.02.2023

Stellungnahme des Stadtrats zur kantonalen Volksabstimmung

Stellungnahme des Stadtrats zur kantonalen Volksabstimmung vom 12. März 2023

Massgeschneidertes Rechtskleid für die KSD

Am 12. März stimmt die kantonale Stimmbevölkerung über das Gesetz über die Informatik Schaffhausen (ITSH) ab. Dabei geht es darum, die Strukturen des verwaltungsinternen IT-Dienstleisters KSD für die Zukunft anzupassen.
Die KSD wurde vor über 50 Jahren von Stadt und Kanton als gemeinsame Verwaltungsabteilung gegründet. Sowohl die historisch gewachsenen Strukturen als auch die Rechnungslegung sind heute nicht mehr rechtskonform und müssen dringend angepasst werden. Mit der unselbstständigen Anstalt des Kantons mit der Stadt als vertraglich gebundene Ankerkundin konnte das ideale, massgeschneiderte Rechtskleid für die KSD der Zukunft gefunden werden.

Die KSD hat heute schon eine einzigartige Position in der Schaffhauser Verwaltungslandschaft: Anders als in anderen Kantonen ist die IT-Kompetenz über die Grenzen der üblichen Zuständigkeiten zentral bei der KSD gebündelt. Die KSD erbringt Leistungen nicht nur für den Kanton und die Stadt, sondern auch für zahlreiche andere Schaffhauser Gemeinden und öffentliche Unternehmen wie die Verkehrsbetriebe oder die Spitäler Schaffhausen. Diese Zusammenarbeit macht im kleinräumigen Schaffhausen Sinn. Die Alternative, nämlich verteilte IT-Fachpersonen in den einzelnen Dienststellen und Verwaltungsabteilungen, wäre viel weniger effizient und viel teurer. Die Zusammenarbeit der Gemeinden untereinander und mit dem Kanton ist einfacher und günstiger, wenn alle die gleichen Softwarelösungen einsetzen und im gleichen, internen Netz arbeiten. Die Rechtsform bietet zudem die Möglichkeit, neben der politischen Steuerung auch Fachleute in die Führung einzubinden und den Gemeinden im Kundengremium ein angemessenes Mitspracherecht zu gewährleisten.

In der kantonsrätlichen Debatte wurde von Einzelsprechern in den Raum gestellt, die Stadt entziehe sich der Verantwortung. Es ist dem Stadtrat ein Anliegen, diese unbegründete Befürchtung auszuräumen. Richtig ist: Die Stadt bleibt vertraglich gebundene Ankerkundin. Da die Stadt die gleichen Preise bezahlt wie der Kanton, trägt die Stadt sogar das unternehmerische Risiko solidarisch mit, respektive ist am Erfolg beteiligt. Die Entflechtung der Verantwortlichkeiten ist aus Gründen der Governance notwendig. Dass die gute Zusammenarbeit zwischen Stadt und Kanton auch mit geklärten Zuständigkeiten einwandfrei funktioniert, beweisen die Beispiele Tiefbau Schaffhausen (beim Kanton) oder kantonales Zivilstandsamt (bei der Stadt) tagtäglich.

Zudem wird behauptet, die demokratische Mitsprache sei bei der unselbstständigen Anstalt schlechter als bei einer einfachen Dienststelle. Das ist nicht korrekt, im Gegenteil: Das ITSH-Gesetz hält unmissverständlich fest, dass neben der Genehmigung von Budget und Jahresrechnung auch die gesetzliche Grundlage, die Eignerstrategie und der jährliche Geschäftsbericht im Kantonsrat behandelt werden. Zudem wird den Gemeinden im Gesetz ein Mitspracherecht in der IT-Kommission zugesichert.

Stadt, Kanton, Gemeinden und die öffentlichen Unternehmen sind darauf angewiesen, dass sie sich auch in Zukunft auf die zuverlässigen und preisgünstigen IT-Dienstleistungen verlassen können. Aus diesen Gründen empfiehlt der Stadtrat den Stimmberechtigten, am 12. März 2023 ein Ja in die Urne zu legen.

Im Namen des Stadtrats
Daniel Preisig, Finanzreferent

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Daniel Preisig, Finanzreferent
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