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Entstehung des KindesverhältnissesSind die Eltern verheiratet, entsteht das Kindsverhältnis zu Mutter und Vater von Gesetzes wegen mit der Geburt. Voraussetzungen für eine VaterschaftsanerkennungFür die rechtsgültige Anerkennung eines Kindes müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Welche Wirkungen hat eine VaterschaftsanerkennungDie Anerkennung ist eine unwiderrufliche Erklärung. Durch die Anerkennung wird die rechtliche Verwandtschaft zwischen dem leiblichen Vater und dem Kind begründet. Insbesondere ist das anerkannte Kind gegenüber seinem Vater erbberechtigt und hat Anspruch auf Unterhalt. Durch die Anerkennung des Schweizer Vaters, erwirbt das nach dem 31. Dezember 2005 geborene unmündige ausländische Kind das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Vaters. Das Rechtsverhältnis unterscheidet sich zu ehelichen Kindern in folgenden Punkten:
Rechtsbelehrung betreffend Anerkennung - Formular Heiraten die Eltern des anerkannten Kindes, so wird dieses ehelich und erhält den Familiennamen den die Eltern als gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Das Kind erhält das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Elternteils, dessen Namen es trägt. Vorgehen / notwendige DokumenteDie Anerkennung kann vor oder nach der Geburt erfolgen und ist an keine Frist gebunden. Zuständig für die Beurkundung ist jedes Zivilstandsamt in der Schweiz. Für eine Anerkennung auf unserem Amt bitten wir um eine Terminvereinbarung. Folgende Dokumente sind notwendig:
* (Ihre Personendaten sind eventuell aus dem elektronischen Personenstandsregister abrufbar. Bitte informieren Sie sich bei der Terminvereinbarung, ob dieses Dokument erforderlich ist). vorgeburtliche Anerkennung / Eltern ausländische Staatsangehörige
Bei ausländischen Staatsangehörigen kann sich je nach Situation die Anforderung an die vorzulegenden Dokumente verändern. Das Zivilstandsamt erteilt verbindliche Auskünfte. Anerkennung nach der Geburt / Eltern Schweizerbürger oder ausländische Staatsangehörige Durch das Zivilstandsamt erlassene MeldungenNach Beurkundung der Anerkennung, erlässt das Zivilstandsamt Mitteilung an: Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt:
Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt:
Anerkennungsurkunde LinksKantonsspital Schaffhausen - Mütter- und Väterberatung - |