Fussgängerzone

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Das Befahren der Fussgängerzone ist grundsätzlich verboten!

Ausnahme
Fahrten zum Güterumschlag sind während folgenden Zeiten erlaubt:
Montag bis Freitag: 19.00 - 11.00 Uhr
Samstag und Sonntag: 17.00 - 09.00 Uhr

In der übrigen Zeit sind sämtliche Fahrten in der Fussgängerzone nur mit schriftlicher Polizeibewilligung erlaubt. Für gemeldete Anwohner ist eine Zonen-Vignette erhältlich.

Für alle Fahrten gilt Schritttempo!

Parkieren
In der ganzen Fussgängerzone ist das Parkieren rund um die Uhr verboten. Fahrbewilligungen der Polizei berechtigen nicht zum Parkieren. Auch die Zonen-Vignette berechtigt nicht zum Stehenlassen des Fahrzeuges!
Wer aus zwingenden Gründen das Fahrzeug stehen lassen muss, benötigt eine schriftliche Parkierbewilligung der Polizei.

Radfahren in der Fussgängerzone
Das Radfahren ist erlaubt:
Samstag - Montag 16:00 - 10:00 Uhr
Montag - Samstag 18:00 - 10:00 Uhr

Auch für Radfahrer gilt Schritttempo!