Grenzen unserer Dienstleistungen der Hilfe und Pflege zu Hause
Dienstleistungen können nicht mehr erbracht werden, beziehungsweise andere Betreuungsformen müssen gesucht werden, wenn
- die Bedingungen für eine qualitativ vertretbare Hilfe und Pflege zu Hause nicht mehr gegeben sind
- medizinisch-technische Hilfsmittel benötigt werden, die zu Hause nicht einsetzbar sind oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht eingesetzt werden können
- der Einsatz unseren Mitarbeitenden aus gesundheitlichen und psychischen Gründen resp. aus Sicherheitsgründen nicht mehr zugemutet werden kann.
Beim Abbruch von Dienstleistungen orientieren wir uns an den Vorgaben vom Altersbetreuungs- und Pflegegesetz, 2009, § 23.
Die Tarife werden gesamtschweizerisch zwischen dem Krankenkassenverband und dem Spitex-Verband Schweiz vereinbart.