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Vorlage des Stadtrats vom 15. August 2023 betreffend Gewässerräume und Gefahrenkarte, FestsetzungDer Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Gewässerräume und Gefahrenkarte, Festsetzung.
Ziffer 2 und 3 dieses Beschlusses unterstehen nach Art. 25 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum.
Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
Die Referendumsfrist ist am Montag, 26. Februar 2024 unbenutzt abgelaufen.
IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Stephan Schlatter Sandra Ehrat Präsident Ratssekretärin Vorlage des Stadtrats vom 22. August 2023: Botschaft des Stadtrats an den Grossen Stadtrat zum Budget 2024 und zum Finanzplan 2024 bis 2027, Vorlage des Stadtrats vom 21. November 2023: Nachträge zum Budget 2024, Novemberbrief und Bericht und Antrag der GPK vom 23. November 2023: Änderungen zum Budget 2024
Das Budget 2024 der Einwohnergemeinde Schaffhausen inklusive städtische Werke (SH POWER) wird gemäss Art. 25 lit. d der Stadtverfassung genehmigt und nach Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.
Vorlage des Stadtrats vom 16. Mai 2023 betreffend ÖV-Abovergünstigung für JugendlicheDer Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend ÖV‑Abovergünstigung für Jugendliche. Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 25 lit. f in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum. Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf. Die Referendumsfrist ist am Montag, 4. Dezember 2023 unbenutzt abgelaufen. IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES Michael Mundt Sandra Ehrat Präsident Ratssekretärin Vorlage des Stadtrats vom 7. März 2023 betreffend Pilotprojekt Einführung von Schulassistenzen an den städtischen SchulenDer Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Einführung von Schulassistenzen an den städtischen Schulen.
Vorlage des Stadtrats vom 10. November 2022 betreffend Revision der ParkplatzverordnungDer Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Revision der Parkplatzverordnung. Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 25 lit. b in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum. Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf. Die Referendumsfrist ist am Montag, 12. Juni 2023 unbenutzt abgelaufen. IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Michael Mundt Sandra Ehrat Präsident Ratssekretärin Vorlage des Stadtrats vom 24. Mai 2022 betreffend Klimastrategie der Stadt Schaffhausen: Klimaschutz und Anpassung an den KlimawandelDer Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Klimastrategie der Stadt Schaffhausen: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 25 lit. b in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum. Der vollständige Beschluss ist im Internet unter
Die Referendumsfrist ist am 27.03.2023 unbenutzt abgelaufen. Vorlage des Stadtrats vom 9. August 2022 betreffend Zusammenführung von SH POWER am Standort Werkhof SchweizersbildDer Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Zusammenführung von SH POWER am Standort Werkhof Schweizersbild. Ziffer 2 dieses Beschlusses wird nach Art. 25 lit e der Stadtverfassung dem fakultati-ven Referendum unterstellt. Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt-kanzlei auf. Die Referendumsfrist ist am Montag, 16. Januar 2023 unbenutzt abgelaufen. IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Vorlage des Stadtrats vom 21. Juni 2022 betreffend Sanierung Liegenschaft "Freudenfels"Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Sanierung Liegenschaft "Freudenfels". Ziffer 2 dieses Beschlusses unterstehen nach Art. 25 lit. e in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum. Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt-kanzlei auf. Die Referendumsfrist ist am Dienstag, 3. Januar 2023 unbenutzt abgelaufen. IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Vorlage des Stadtrats vom 16. August 2022"Botschaft des Stadtrats an den Grossen Stadtrat Schaffhausen zum Budget 2023 und zum Finanzplan 2023 bis 2026" und Vorlage des Stadtrats vom 1. November 2022 betreffend "Nachträge zum Budget 2023 (Novemberbrief)" sowie Bericht und Antrag der GPK vom 3. November 2022 "Änderungen zum Budget 2023"
Das Budget 2023 der Einwohnergemeinde Schaffhausen inklusive Betriebe (SH POWER und KSD) wird gemäss Art. 25 lit. d der Stadtverfassung genehmigt und nach Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt
Die folgenden Ausgaben werden gemäss Art. 25 lit. e (einmalige Ausgaben) und Art. 25 lit. f (wiederkehrende Ausgaben) in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung einzeln dem fakultativen Referendum unterstellt:
a) Beitrag an das Schweizerische Arbeitshilfswerk SAH für die Kindertagesstätte «Kibis»: 200‘000 Franken/Jahr (wiederkehrender Beitrag gemäss Leistungsvereinbarung, Konto 5200.3636.00) b) Kindergarten Bocksriet, energetische und technische Sanierung mit Erweiterung des Mittagstisch- und Hortangebots: 1'335'000 Franken, davon 800'000 Franken gebunden (Investitionskredit INV00366, Konto 5120.5040.00)
Der Gemeindesteuerfuss wird für natürliche Personen auf 92 Prozentpunkte und für juristische Personen auf 93 Prozentpunkte festgesetzt und nach Art. 25 lit. c Ziff. 1 bzw. 2 in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.
Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
Das Referendum wurde ergriffen.
IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Dr. Nathalie Zumstein Sandra Ehrat Präsidentin Ratssekretärin Vorlage des Stadtrats vom 23. November 2021 betreffend Gesamtkonzept Abfallentsorgung Stadt SchaffhausenDer Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Gesamtkonzept Abfallentsorgung Stadt Schaffhausen.
Ziffer 2 und 5 dieses Beschlusses unterstehen nach Art. 25 lit. b bzw. lit. e in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung je einzeln dem fakultativen Referendum.
Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
Die Referendumsfrist ist am Montag, 26. September 2022 unbenutzt abgelaufen. Vorlage des Stadtrats vom 7. Dezember 2021 betreffend Erlass einer Mehrwert-abgabeverordnung Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Erlass einer Mehrwertabgabeverordnung. Dieser Beschluss untersteht nach Art. 25 lit. b in Verbindung mit Art. 11 der Stadt-verfassung dem fakultativen Referendum. Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt-kanzlei auf. Die Referendumsfrist ist am Montag, 8. August 2022 unbenutzt abgelaufen. IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Vorlage des Stadtrats zum Budget 2022BEKANNTMACHUNG EINES BESCHLUSSES Vorlage des Stadtrats vom 17. August 2021 betreffend "Botschaft des Stadtrats an den Grossen Stadtrat Schaffhausen zum Budget 2022 und zum Finanzplan 2022 bis 2025" und Vorlage des Stadtrats vom 2. November 2021 betreffend "Nachträge zum Budget 2022 (Novemberbrief)" sowie Bericht und Antrag der GPK vom 4. November 2021 "Änderungen zum Budget 2022" Das Budget der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2022 inklusive Betriebe (SH POWER und KSD) wird gemäss Art. 25 lit. d der Stadtverfassung genehmigt und nach Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Verbesserung der Entschädigung der Vorsteherinnen und Vorsteher infolge zusätzlicher Aufgaben und Kompetenzen über 292'100 Franken pro Jahr inklusive Sozialleistungen (Konten 5110.3020.02 sowie 3050.xx) wird als neue, wiederkehrende Ausgabe gemäss Art. 25 lit. f in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung separat dem fakultativen Referendum unterstellt. Der Gemeindesteuerfuss wird auf 93 Prozentpunkte festgesetzt und nach Art. 25 lit. c Ziff. 1 in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt. Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt-kanzlei auf. Die Referendumsfrist ist am Montag, 20. Dezember 2021 unbenutzt abgelaufen.
2021Vorlage des Stadtrats vom 30. März 2021: Neues Angebotskonzept der Verkehrs¬betriebe Schaffhausen vbsh für die Linien 5, 6 und 7Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend "Neues Angebotskonzept der Verkehrsbetriebe Schaffhausen vbsh für die Linien 5, 6 und 7". Die Ziffer 2 dieses Beschlusses unterstehen nach Art. 25 lit. f in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum. Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt-kanzlei auf. Die Referendumsfrist ist am Montag, 9. August 2021 unbenutzt abgelaufen. IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATS
Vorlage des Stadtrats vom 12. Januar 2021 betreffend Sanierung und Aufwertung "Herrenacker"Vorlage des Stadtrats vom 12. Januar 2021 betreffend Sanierung und Aufwertung "Herrenacker" Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Sanierung und Aufwertung "Herrenacker". Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 25 lit. e in Verbindung mit Art. 11 der Stadt¬verfassung dem fakultativen Referendum. Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt-kanzlei auf. Die Referendumsfrist ist am Montag, 28. Juni 2021 unbenutzt abgelaufen. IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Vorlage des Stadtrats vom 16. März 2021 betreffend Baurechtsabgabe Büroliegenschaft Stettemerstrasse 28 (GB 21227)Vorlage des Stadtrats vom 16. März 2021 betreffend Baurechtsabgabe Büroliegenschaft Stettemerstrasse 28 (GB 21227) Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Baurechtsabgabe Büroliegenschaft Stettemerstrasse 28 (GB 21227). Die Ziffern 3 und 4 dieses Beschlusses unterstehen nach Art. 25 lit. g in Verbindung mit Art. 11 der Stadt¬verfassung je einzeln dem fakultativen Referendum. Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt-kanzlei auf. Die Referendumsfrist ist am Montag, 28. Juni 2021 unbenutzt abgelaufen. IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Bericht und Antrag des Büros des Grossen Stadtrats vom 30. März 2021 Nachtrag zur Planungskreditvorlage des Stadtrats betreffend "Duraduct mit Lift"Der Grosse Stadtrat genehmigt den Bericht und Antrag des Büros des Grossen Stadtrats vom 30. März 2021 - Nachtrag zur Planungskreditvorlage des Stadtrats betreffend "Duraduct mit Lift".
Ziffer 3 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 25 lit. e in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum.
Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
Die Referendumsfrist; Montag, 14. Juni 2021. Das Referendum wurde ergriffen.
IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Marco Planas Sandra Ehrat Präsident Ratssekretärin Vorlage des Stadtrats vom 8. September 2020 betreffend Verordnung über die Ausrichtung städtischer Sonderbeiträge an die Kosten des MusikunterrichtsDer Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Verordnung über die Ausrichtung städtischer Sonderbeiträge an die Kosten des Musikunterrichts. Dieser Beschluss untersteht nach Art. 25 lit. b in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum. Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
Die Referendumsfrist ist am Montag, 29. März 2021 unbenutzt abgelaufen. IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATS
Marco Planas Sandra Ehrat Präsident Ratssekretärin 2020Vorlage des Stadtrats vom 18. August 2020 betreffend "Botschaft des Stadtrats an den Grosse Stadtrat Schaffhausen zum Budget 2021 und zum Finanzplan 2021 bis 2024" und vom 27. Oktober 2020 betreffend "Nachträge zum Budget 2021 (Oktoberbrief) und zur EinmaDas Budget der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2021 inklusive Betriebe (SH POWER und KSD) wird (mit den vorliegenden Aktualisierungen) gemäss Art. 25 lit. d der Stadtverfassung genehmigt und nach Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.
Die folgenden Ausgaben werden gemäss Art. 25 lit. e (einmalig, neue Ausgaben) und Art. 25 lit. f (wiederkehrende Ausgaben) in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung einzeln dem fakultativen Referendum unterstellt:
a) Einführung Teamteaching: 1'361'400 Franken (Verpflichtungskredit über zwei Jahre, Konten 5110.3020.01-03 Löhne Kindergarten, Primarschulen, Orientierungsschulen inkl. Sozialleistungen)
b) Beitrag an das Musikfestival «Stars in Town»: 120‘000 Franken/Jahr (wiederkehrender Beitrag gemäss Leistungsvereinbarung, Konto 1201.3635.00 Beiträge an private Unternehmungen)
c) Mittlere Bühne in der Bachturnhalle: Betriebsbeitrag 95'000 Franken/Jahr und Investitionskredit 358'000 Franken (wiederkehrender Betriebsbeitrag gemäss Leistungsvereinbarung, Konto 5501.3636.00 Beiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck; Zusatz-kredit für Lüftung und die Verstärkung des Dachstuhls, INV000305)
Der Gemeindesteuerfuss wird auf 93 Prozentpunkte festgesetzt und nach Art. 25 lit. c Ziff. 1 in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.
Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
Das Referendum wurde ergriffen.
IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATS Nicole Herren Sandra Ehrat
Präsidentin Ratssekretärin Vorlage des Stadtrats vom 17. Dezember 2019 betreffend Verordnung über die Organisation und Geschäftsführung der Städtischen Werke Schaffhausen (Organisationsverordnung SH POWER)Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Verordnung über die Organisation und Geschäftsführung der Städtischen Werke Schaffhausen (Organisationsverordnung SH POWER). Dieser Beschluss untersteht nach Art. 25 lit. b in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum. Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
Die Referendumsfrist ist am Montag, 30. November 2020 unbenutzt abgelaufen.
IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Nicole Herren Sandra Ehrat Präsidentin Ratssekretärin Vorlage des Stadtrats vom 17. Dezember 2019 betreffend Verordnung über den Versorgungsauftrag an die Städtischen Werke Schaffhausen (SH POWER) betreffend Versorgung der Stadt Schaffhausen mit Wärme und KälteVom 1. September 2020 ___________________________________________________________________
Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Verordnung über den Versorgungsauftrag an die Städtischen Werke Schaffhausen (SH POWER) betreffend Versorgung der Stadt Schaffhausen mit Wärme und Kälte.
Dieser Beschluss untersteht nach Art. 11 in Verbindung mit Art. 25 lit. b der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum.
Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
Die Referendumsfrist am Montag, 5. Oktober 2020 unbenutzt abgelaufen.
IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Nicole Herren Sandra Ehrat Präsidentin Ratssekretärin Vorlage des Stadtrats vom 26. März 2020 betreffend Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2019 im Rahmen von HRM2 und Revision der SchuldenbremseVOM 2. Juni 2020 __________________________________________________________________
Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2019 im Rahmen von HRM2 und Revision der Schuldenbremse.
Ziffer 3 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 11 in Verbindung mit Art. 25 lit. b der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum.
Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
Die Referendumsfrist ist am Montag, 6. Juli 2020 unbenutzt abgelaufen.
IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Nicole Herren Sandra Ehrat Präsidentin Ratssekretärin Vorlage des Stadtrats vom 14. November 2019 betreffend Revision der Verordnung über die Gebühren im Baubewilligungsverfahren (RSS 780.1)VOM 19. MAI 2020
Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Revision der Verordnung über die Gebühren im Baubewilligungsverfahren (RSS 780.1).
Die Verordnung untersteht nach Art. 11 in Verbindung mit Art. 25 lit. b der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum.
Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
Die Referendumsfrist ist am Montag, 22. Juni 2020 unbenutzt abgelaufen.
IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Nicole Herren Sandra Ehrat Präsidentin Ratssekretärin
Vorlage des Stadtrats vom 6. August 2019 betreffend Entwicklung KammgarnarealVOM 3. MÄRZ 2020
Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Entwicklung Kammgarnareal.
Ziffer 3 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 25 lit. g in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stimmbevölkerung zu den in Ziffer 7 genannten Beschlüssen sowie unter dem Vorbehalt der Zustimmung zur parallelen Vorlage des Regierungsrates vom 6. August 2019 durch die zuständigen kantonalen Organe.
Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
Die Referendumsfrist ist am Montag, 6. April 2020 unbenutzt abgelaufen.
IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Nicole Herren Sandra Ehrat Präsidentin Ratssekretärin Vorlage des Stadtrats vom 15. August 2019 betreffend Abgabe der Liegenschaft Rheinschulhaus im Baurecht an die "Stiftung Forum für Weiterbildung"VOM 21. JANUAR 2020 Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Abgabe der Liegenschaft Rheinschulhaus im Baurecht an die "Stiftung Forum für Weiterbildung".
Ziffer 3 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 25 lit. g in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum.
Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
Die Referendumsfrist ist am Montag, 24. Februar 2020 unbenutzt abgelaufen.
IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Nicole Herren Sandra Ehrat Präsidentin Ratssekretärin
2019VdSR vom 20. August 2019 betreffend "Botschaft des Stadtrats an den Grossen Stadtrat Schaffhausen zum Budget 2020 und zum Finanzplan 2020 - 2023" und vom 5. November 2019 betreffend "Nachträge zum Budget 2020 (Novemberbrief)" ..VOM 26. NOVEMBER 2019
Vorlage des Stadtrats vom 20. August 2019 betreffend "Botschaft des Stadtrats an den Grossen Stadtrat Schaffhausen zum Budget 2020 und zum Finanzplan 2020 - 2023" und vom 5. November 2019 betreffend "Nachträge zum Budget 2020 (Novemberbrief)" sowie den Bericht und Antrag der GPK vom 7. November 2019 "Änderungen zum Budget 2020" _________________________________________________________
Das Budget der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2020 wird mit den vorliegenden Aktualisierungen gemäss Art. 25 lit.d der Stadtverfassung genehmigt und nach Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.
Der Gemeindesteuerfuss wird auf 93 Prozentpunkte festgesetzt und nach Art. 25 lit. c Ziff. 1 in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.
Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
Die Referendumsfrist läuft am Montag, 30. Dezember 2019 ab.
IM NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Hermann Schlatter Sandra Ehrat Präsident Ratssekretärin
Vorlage des Stadtrats vom 11. Juni 2019 betreffend Übernahme der Liegenschaft an der Rosengasse 26 zur langfristigen finanziellen Sicherung der Musikschule MKS SchaffhausenVOM 29. OKTOBER 2019
Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Übernahme der Liegenschaft an der Rosengasse 26 zur langfristigen finanziellen Sicherung der Musikschule MKS Schaffhausen.
Ziffer 2, 3 und 4 dieses Beschlusses unterstehen nach Art. 25 lit. f und g in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum.
Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
Die Referendumsfrist ist am Montag, 2. Dezember 2019 unbenutzt abgelaufen.
IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Hermann Schlatter Sandra Ehrat Präsident Ratssekretärin Vorlage des Stadtrats vom 25. Januar 2019 betreffend "Entwicklung Stadthausgeviert"VOM 2. Juli 2019
Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend "Entwicklung Stadthausgeviert"
Ziffer 4 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 25 lit. d in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum.
Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
Die Referendumsfrist ist am 5. August 2019 unbenutzt abgelaufen.
IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Hermann Schlatter Sandra Ehrat Präsident Ratssekretärin Vorlage des Stadtrats vom 12. Februar 2019 betreffend "Krankentaggeldversicherung für zweijährige Lohnfortzahlung (Revision der Ergänzungsverordnung zum Personalgesetz)"7. Mai 2020 __________________________________________________________________ Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend " Krankentaggeldversicherung für zweijährige Lohnfortzahlung (Revision der Ergänzungsverordnung zum Personalgesetz)"
Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 25 lit. b in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum.
Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
Die Referendumsfrist ist am Dienstag, 11. Juni 2019 unbenutzt abgelaufen.
IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Hermann Schlatter Sandra Ehrat Präsident Ratssekretärin Vorlage des Stadtrats vom 18. Dezember 2018 betreffend "Einführung eines Berufspiketts bei der Feuerwehr der Stadt Schaffhausen als Nachfolgeorganisation für das Polizei-Löschpikett"VOM 2. APRIL 2019
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Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend "Einführung eines Berufspiketts bei der Feuerwehr der Stadt Schaffhausen als Nachfolgeorganisation für das Polizei-Löschpikett"
Ziffer 3 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 25 lit. b in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum.
Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
Die Referendumsfrist läuft am Montag, 6. Mai 2019 ab.
IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Hermann Schlatter Sandra Ehrat Präsident Ratssekretärin Vorlage des Stadtrats vom 25. März 2019 betreffend "Aktualisiertes Budget 2019 mit Steuerfuss 93 %"VOM 2. APRIL 2019
Das aktualisierte Budget der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2019 wird gemäss Art. 25 lit. d der Stadtverfassung genehmigt und nach Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.
Der Gemeindesteuerfuss 2019 wird auf 93 Prozentpunkte festgesetzt und nach Art. 25 lit. c Ziff. 1 in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.
Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
Die Referendumsfrist läuft am Montag, 6. Mai 2019 ab.
IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Hermann Schlatter Sandra Ehrat Präsident Ratssekretärin Vorlage des Stadtrats vom 27. November 2018 betreffend "Bauordnungs- und Zonenplanänderung Nr. 17 "Sonderzone Ebnat West"VOM 19. FEBRUAR 2019
Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Bauordnungs- und Zonenplanänderung Nr. 17 "Sonderzone Ebnat West" vom 27. November 2018.
Ziffer 3 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 11 in Verbindung mit Art. 25 lit. b der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum.
Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
Die Referendumsfrist ist am Montag, 25. März 2019 unbenutzt abgelaufen.
IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Hermann Schlatter Sandra Ehrat Präsident Ratssekretärin Vorlage des Stadtrats vom 25. September 2018 betreffend "Verordnung über die briefliche Stimmabgabe"VOM 11. DEZEMBER 2018 ___________________________________________________________________
Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 25. September 2018.
Ziffer 3 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 25 lit. b in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum.
Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
Die Referendumsfrist läuft am Montag, 14. Januar 2019 ab.
IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Rainer Schmidig Sandra Ehrat Präsident Ratssekretärin 2018Vorlage des Stadtrats vom 21. August 2018 betreffend "Botschaft des Stadtrats an den Grossen Stadtrat Schaffhausen zum Budget 2019 und zum Finanzplan 2019 - 2022"..und vom 6. November 2018 betreffend "Nachträge zum Budget 2019 (Novemberbrief)" sowie den Bericht und Antrag der GPK vom 8. November 2018 "Änderungen zum Budget 2019" ___________________________________________________________________
Das Budget der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2019 wird mit den vorliegenden Aktualisierungen gemäss Art. 25 lit. d der Stadtverfassung genehmigt und nach Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.
Der Gemeindesteuerfuss wird auf 96 Prozentpunkte festgesetzt und nach Art. 25 lit. c Ziff. 1 in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.
Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
Die Referendumsfrist: Montag, 31. Dezember 2018 ab. Das Referendum wurde ergriffen.
IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Rainer Schmidig Sandra Ehrat Präsident Ratssekretärin Vorlage des Stadtrats vom 21. August 2018: E-Bus: Umrüstung Trolleybus auf IMC-Technologie___________________________________________________________________
Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend E-Bus: Umrüstung Trolleybus auf IMC-Technologie vom 21. August 2018.
Ziffer 2 dieses Beschlusses unterstehen nach Art. 25 lit. e der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum.
Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
Die Referendumsfrist ist am Montag, 17. Dezember 2018 unbenutzt abgelaufen.
IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Rainer Schmidig Sandra Ehrat Präsident Sekretärin
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BEKANNTMACHUNG EINES BESCHLUSSES VOM 21. AUGUST 2018
Vorlage des Stadtrats vom 10. April 2018: Abgabe von Wohnliegenschaften im Baurecht an die "Neue Wohnbaugenossenschaft Schaffhausen" zwecks Erhalt der Gemeinnützigkeit ___________________________________________________________________
Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats über die Abgabe von Wohnliegenschaft im Baurecht an die "Neue Wohnbaugenossenschaft Schaffhausen" zwecks Erhalt der Gemeinnützigkeit vom 10. April 2018.
Ziffer 3 und 4 dieses Beschlusses unterstehen nach Art. 25 lit. g und e der Stadtverfassung vom 25. September 2011 gemeinsam dem fakultativen Referendum.
Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
Die Referendumsfrist ist am Montag, 24. September 2018 unbenutzt abgelaufen.
IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Rainer Schmidig Sandra Ehrat Präsident Sekretärin Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Stadt SchaffhausenMit Datum vom 9. April 2018 wurde das Referendum gegen den nachstehenden Beschluss ergriffen.
BESCHLUSS VOM 6. MÄRZ 2018
Der Grosse Stadtrat genehmigt die Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Stadt Schaffhausen vom 6. März 2018.
Diese Verordnung untersteht nach Art. 25 lit. b in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum.
Der vollständige Beschluss ist im Internet unter http://www.stadt-schaffhausen.ch:80/?id=4732#11001 aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
Die Referendumsfrist: Montag, 9. April 2018. Das Referendum wurde ergriffen.
IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Rainer Schmidig Gabriele Behring Präsident Sekretärin Budget 2018 der Einwohnergemeinde Schaffhausen
VOM 28. NOVEMBER 2017 ___________________________________________________________________ IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES
Stefan Marti Gabriele Behring Präsident Sekretärin 2017SH POWER Erhöhung der Beteiligung an der Etawatt AG Der Grosse Stadtrat genehmigt die Finanzierung der Aktienkapitalerhöhung durch SH POWER zu Lasten der Investitionsrechnung von SH POWER: · zu Lasten der Investitionsrechnung der Stromversorgung Schaffhausen: · zu Lasten der Investitionsrechnung der Gasversorgung Schaffhausen: Diese Beschlüsse werden nach Art. 11 in Verbindung mit Art. 25 lit. e der Stadtverfassung vom 25.
Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
Die Referendumsfrist ist am Montag, 10. Juli 2017 unbenutzt abgelaufen.
Finanzieller Beitrag an die ausserfamiliäre Kinderbetreuung für städtische Mitarbeitende Der Grosse Stadtrat nimmt Kenntnis von der Vorlage des Stadtrates vom 17. Januar 2017 und bewilligt für die anfallenden Betreuungsbeiträge ab 2018 einen wiederkehrenden Kredit von 250'000.-- Franken zulasten Konto 2203.318.002 (finanzieller Beitrag an ausserfamiliäre Kinderbetreuung der Mitarbeitenden). Dieser Beschluss wird nach Art. 11 in Verbindung mit Art. 25 lit. b der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum unterstellt. Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle Nr. 5 aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
Referendumsfrist: Montag, 12. Juni 2017: Es wurde das Referendum ergriffen. Volksabstimmung vom 24. September 2017: Die Beiträge wurden abgelehnt. Budget 2017 der Einwohnergemeinde Schaffhausen
2016Teilrevision der Verordnung über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge der Mitglieder des Stadtrates (Präsidialzulage)
Zonenplanänderung Nr. 15 - Erneuerung Spitäler Schaffhausen (ESSH, GB Nr. 3843) mit Umweltverträglichkeitsbericht 1. Stufe und Anpassung der Bauordnung
Sanierung und Verpachtung Hotel Tanne
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 8. März 2016:
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 15. Dezember 2015:
Das Budget der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2016 wird gemäss Art. 25 lit. d der Stadtverfassung genehmigt und nach Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt. Der Gemeindesteuerfuss wird auf 98 Prozentpunkte festgesetzt und nach Art. 25 lit. c Ziff 1 in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt. Für 2016 wird den Steuerpflichtigen ein einmaliger Steuerrabatt von einem Prozentpunkt gewährt, der nach Art. 25 lit. c Ziff 1 in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung zusammen mit dem Steuerfuss dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Die Referendumsfrist ist am 11. Januar 2016 unbenutzt abgelaufen.
2015Beschluss des Grossen Stadtrates vom 10. November 2015: Rahmentarifordnung Wasser 2016 (RTOW 2016)
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 27. Oktober 2015:
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 1. September 2015:
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 17. Februar 2015: Erlass einer Verordnung über die Finanzkontrolle für die Stadt Schaffhausen
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 17. Februar 2015: Teilrevision der Tarifordnung für die Verrechnung von kostengünstigen Feuerwehreinsätzen sowie der Feuerwehrverordnung der Stadt Schaffhausen Ziff. 2 und 3 dieses Beschlusses unterstehen nach Art. 11 in Verbindung mit Art. 25 lit. b der Stadtverfassung vom 25. September2011 dem fakultativen Referendum.
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 9. Dezember 2014:
2014Beschluss des Grossen Stadtrates vom 11. November 2014:
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 28. Oktober 2014:
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 16. September 2014:
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 2. September 2014:
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 19. August 2014:
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 3. Juni 2014:
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 20. Mai 2014:
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 21. Januar 2014:
2013Beschluss des Grossen Stadtrates vom 26. November 2013: Voranschlag 2014 der Einwohnergemeinde Schaffhausen Der Voranschlag der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2014 wird gemäss Stadtverfassung genehmigt und nach Artikel 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Referendumsfrist ist am 30. Dezember 2013 unbenutzt abgelaufen.
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 2. April 2013: Verkauf von Baurechtsgrundstücken Volksabstimmung vom 24. November 2013: Verkauf der Baurechtsparzelle Artilleriestrasse 12-18 angenommen. Auf eine Abstimmung zum Verkauf der Landparzelle Moserstrasse 25 und 27 wird verzichtet da seitens der Stockwerkeigentümergemeinschaft kein Kaufinteresse besteht.
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 11. Dezember 2012: Der Voranschlag der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2013 wird gemäss Art. 25 lit. d der Stadtverfassung genehmigt und nach Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt. Der Gemeindesteuerfuss wird auf 98 Prozent festgesetzt und nach Art. 25 lit. c Ziff. 1 in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Referendumsfrist ist am Montag, 14. Januar 2013 unbenutzt abgelaufen.
2012Beschluss des Grossen Stadtrates vom 18. September 2012: Beschluss des Grossen Stadtrates vom 6. März 2012: Der Grosse Stadtrat stimmt den Sanierungs- und Aufwertungsmassnahmen gemäss Variante Midi ohne Meditationsinsel (siehe Anhang 1, neu) zu. Ziffer 4 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 11 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 25 lit. e der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist ist am Montag, 9. April 2012 abgelaufen. Gegen diesen Beschluss wurde das fakultative Referendum ergriffen. Volksabstimmung vom 17. Juni 2012: Sanierung und Aufwertung wurden abgelehnt. Beschluss des Grossen Stadtrates vom 13. Dezember 2011:
2011Beschluss des Grossen Stadtrates vom 23. August 2011: Beschluss des Grossen Stadtrates vom 21. Juni 2011:
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 25. Januar 2011: Beschluss Grosser Stadtrat vom 14. Dezember 2010: 2010Beschluss des Grossen Stadtrates vom 24. August 2010: Beschluss des Grossen Stadtrates vom 8. Juni 2010
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 26. Januar 2010 Beschluss des Grossen Stadtrates vom 8. Dezember 2009
2009Tariferleichterungen im integralen Tarifverbund Verlängerung der teilautonom geleiteten Schulen (TagS) bis Ende Schuljahr 2009/2010 Areal Diana, Landverkauf GB Nummern 1673, 1695 und 4134 Sanierung der Eissportanlagen der KSS Breite Verordnung über die Siedlungsentwässerung (VOS) Städtische Werke Schaffhausen (StWS) 2008Schaffung eines Fonds für die Attraktivierung und Entwicklung der Stadt Schaffhausen (Stadtentwicklungsfonds) Voranschlag 2009 der Einwohnergemeinde Schaffhausen Verordnung über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge des Stadtrates Preismassnahmen 2009 im Tarifverbund Schaffhausen und bei den Verkehrsbetrieben Schaffhausen Rahmentarife Strom 2009 für die Städtischen Werke Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall Jahresrechnung 2007 der Einwohnergemeinde Schaffhausen Totalrevision der städtischen Polizeiverordnung Art. 16 der städtischen Polizeiverordnung |