Auslandhilfe Städtepartnerschaft

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Die Städte Schaffhausen - Frauenfeld - St. Gallen - Winterthur bilden eine Städtepartnerschaft und arbeiten in der Auslandhilfe zusammen. Jährlich abwechselnd nehmen die Städte Gesuche von internationalen Hilfsprojekten entgegen und wählen gemeinsam ein Projekt zur Unterstützung aus.

Der Maximalzuschuss für ein Projekt ist begrenzt auf 275'000 Franken.

Gesuche können jeweils ab Anfang Kalenderjahr eingereicht werden. In untenstehender Tabelle finden Sie die jeweilige Kontaktperson und den Eingabeschluss für die Projektanträge in jedem Jahr. Kriterien zur Evaluation der Gesuche finden Sie im Kriterienkatalog.

Projektjahr

Federführende
Stadt

Eingabeschluss
Projektanträge

Kontaktperson

2024

Schaffhausen

31. Mai 2023

sandra.bernhard(at)stsh.ch

2025

Winterthur

31. Mai 2024

kathrin.howald(at)win.ch

Prozess und Zeitplan

31. Mai 2023

Eingabeschluss Projektanträge

Mitte Juli

Evaluation der Projektanträge

Mitte August

Städtetreffen (Delegation) - Empfehlung an die Stadtpräsidien

Ende August

Treffen der Stadtpräsidien

November

Städtetreffen - finaler Entscheid (Regierungen)

November

Information des ausgewählten Projektes und Medienmitteilung

Einreichen der Gesuche

Aus organisatorischen Gründen werden nur Anträge zugelassen, die im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Mai 2023 eines Jahres vollständig eingereicht werden.

Von allen Antragstellern ist das folgende Formular gemeinsam mit dem Antrag einzureichen. Bitte reichen Sie die zugehörigen Projektdokumente in elektronischer Form als PDF-Dokument ein. Wir legen Wert auf klar strukturierte, prägnant formulierte und vollständige Projektanträge, die unter anderem auch eine Risikoübersicht beinhalten.

Der Projektaufwand soll möglichst in der Grössenordnung des Gesamtbeitrags liegen und/oder für ein einziges Projekt als Anteil verwendet werden.

Das Siegerprojekt wird in Form von Medienmitteilungen in allen vier Städten im Laufe des Novembers präsentiert.

Die Auszahlung des Betrags erfolgt im ersten Quartal des Folgejahres durch die federführende Stadt. Diese zeichnet sich ebenso verantwortlich für den Empfang der Unterlagen zum Projektfortschritt bzw. zum Projektabschluss.

Berücksichtigt werden Projekte in den ärmsten Regionen der Welt und im ländlichen Raum, um die Abwanderung in die Städte zu reduzieren.

Hauptkriterien bei der Auswahl sind:

  • Der MPI (Multipoverty Index)
  • Die Schwerpunktländer der DEZA

Dazu kommen Kriterien wie:

  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Anzahl Menschen, die gefördert werden
  • Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze

Die Eingabefrist für das Jahr 2024 ist abgelaufen.