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31.08.2023

Festsetzung Gewässerräume und Gefahrenkarten

Der Stadtrat hat eine Vorlage zur Festsetzung der Gewässerräume und der Gefahrenkarte in der Stadt Schaffhausen an den Grossen Stadtrat verabschiedet.

Mit der Revision der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung (GSchV) 2011 wurden die Kantone und die Gemeinden verpflichtet, an Seen und Fliessgewässern Gewässerräume festzusetzen. Die Gewässerräume dienen der langfristigen Sicherstellung der natürlichen Funktionen der Gewässer und Uferbereiche, dem Schutz vor Hochwasser und der Gewährleistung der Gewässernutzung. Gegenwärtig gelten die Gewässerräume in der Stadt Schaffhausen nach den Übergangsbestimmungen der GSchV. Mit der Ausscheidung von definitiven Gewässerräumen in der kommunalen Nutzungsplanung (Bauordnung und Zonenplan) werden die Vorgaben der revidierten GSchV raumplanerisch umgesetzt. Die Gewässerräume in der Stadt Schaffhausen werden so ausgeschieden, dass einerseits eine qualitätsvolle und nachhaltige Siedlungsentwicklung nach innen und andererseits ausreichend Raum für die vielfältigen Naturwerte gewährleistet werden kann.

Die Bauordnung wird mit Bestimmungen zu den Gewässerräumen ergänzt. Gleichzeitig wird die bisher behördenverbindliche Gefahrenkarte in den Zonenplan und die Bauordnung aufgenommen und damit grundeigentümerverbindlich festgesetzt.

Die Gewässerräume und die Gefahrenkarte wurden vom kantonalen Planungs- und Naturschutzamt geprüft und im September 2022 vom Stadtrat zur öffentlichen Auflage verabschiedet. Die Unterlagen wurden anschliessend öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist gingen mehrere Einwendungen ein. Die Pläne der Gewässerräume sowie der Planungsbericht wurden in der Folge teilweise angepasst. Nun hat der Stadtrat die Vorlage zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet.

Mit der Festsetzung der definitiven Gewässerräume werden die verschiedenen Funktionen der Gewässer sichergestellt. Gleichzeitig werden die Übergangsbestimmungen mehrheitlich aufgehoben und die Gewässerräume auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt. Damit wird Planungssicherheit für Grundeigentümerschaften und Planende geschaffen.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele(at)stsh.ch