Diese Seite drucken (in neuem Fenster)
31.08.2023

Budget 2024: mehr Investitionen, mehr Lohn, Stärkung der personellen Ressourcen, tiefere Steuern

Der Stadt Schaffhausen geht es finanziell ausgezeichnet und sie hat ihre Finanzen im Griff. Der Stadtrat setzt den durch die höheren Unternehmenssteuern gewonnenen Spielraum gezielt ein für höhere Investitionen, eine spürbare Lohnerhöhung, die Stärkung der personellen Ressourcen und eine Steuersenkung.

Der Stadtrat hat das Budget 2024 und den Finanzplan für die nächsten vier Jahre verabschiedet. Der Stadt Schaffhausen geht es finanziell ausgezeichnet und sie hat ihre Finanzen im Griff. Dank einer weitgehenden Stabilisierung des Sachaufwandes kann der durch die hohen Unternehmenssteuer¬erträge gewonnene Spielraum gezielt eingesetzt werden. Der Stadtrat setzt dabei im Budget 2024 auf folgende Schwerpunkte:

  1. Investitionskurs fortsetzen: 74 Mio. Franken neue Investitionskredite
  2. Lohnperspektive für das Personal: +3.25 % Lohnsummenentwicklung
  3. gezielte Stärkung personelle Ressourcen: +49 FTE (davon 10 FTE gegenfinanziert)
  4. Steuersenkung: -1 % für natürliche Personen

Investitionskurs wird konsequent weitergeführt

Höchste Priorität haben für den Stadtrat weiterhin die Investitionen in die Infrastruktur. Mit Budget 2024 werden neue Investitionen über brutto 74.2 Mio. Franken beantragt, davon entfallen 32 Mio. Franken auf ein Darlehen an die vbsh für die Umstellung der Regionalbusflotte auf Elektrobusse. Die höchsten stadteigenen Investitionen erfolgen beim Tiefbau (netto 17.8 Mio. Fr.), bei den Schulanlagen (7.0 Mio. Fr.) und bei den Verwaltungsliegenschaften (2.6 Mio. Fr.).

Der Finanzplan zeigt in den nächsten vier Jahren rekordhohe Nettoinvestitionen von insgesamt über 240 Mio. Franken, wobei die Grossprojekte wie das Stadthausgeviert inkl. die Entwicklung der freigespielten Liegenschaften, die Entwicklung des Kammgarnareals, der Hallenbadneubau und die Erweiterung der Schulanlage Steig die grössten Anteile haben. Die Umsetzung der Projekte wird die Stadt sowohl finanziell als auch personell stark fordern.

3.25 % Lohnentwicklung: Fachkräfte für die Stadt halten und gewinnen

Für das städtische Personal ist im Budget 2024 eine Lohnsummenentwicklung von 3.25 % enthalten. Davon sind als Nachvollzug zum Kanton 1.25 % für strukturelle Massnahmen sowie 2.0 % zum teilweisen Ausgleich der Teuerung (aktuell über 2 %) und zur finanziellen Wertschätzung von guten und sehr guten Leistungen vorgesehen.

Damit stärkt die Stadt ihre Attraktivität als Arbeitgeberin. Im zunehmend umkämpften Arbeitsmarkt ist es für das Vorantreiben der strategischen Projekte und das Aufrechterhalten des Service Public wichtig, qualifizierte Fachkräfte halten und neue gewinnen zu können.

Gezielte Stärkung der personellen Ressourcen

Mit Budget 2024 werden die personellen Ressourcen gezielt um 47 Vollzeitstellenäquivalente (FTE) aufgebaut, und zwar vor allem in den Alterszentren (+19.9 FTE), in den Schulen (+9.8 FTE) und bei der Kinderbetreuung und der frühen Förderung (+1.7 FTE).

Damit wird einerseits das Leistungsangebot für die Bevölkerung ausgebaut (z.B. bei der Kinderbetreuung) und andererseits eine Entlastung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen erreicht, auch um die Qualität der öffentlichen Leistungen zu sichern, insbesondere im Pflegebereich.

Für 25 der total 49 FTE hat der Stadtrat separate Vorlagen an das Parlament verabschiedet, bzw. wird dies noch tun (z.B. Schulleitungen, Attraktivierung Gesundheitsberufe). Bei Pensenaufstockungen für 9.95 FTE existieren Gegenfinanzierungen (z.B. Schulsozialarbeit für Gemeinden, Pflegerestkostenfinanzierung).

Steuerentlastung: Die Stadt wird noch attraktiver als Wohnort

Wie im Vorjahr beantragt der Stadtrat nochmals eine moderate Steuersenkung für natürliche Personen um einen Prozentpunkt. Damit sinkt der städtische Steuerfuss seit 2015 um 7 Prozentpunkte.

Mit einem Steuerfuss von 91 % wird die Stadt als urbanes Zentrum mit ausgezeichnetem Service Public steuerlich noch attraktiver. Zusammen mit den auf kantonaler Ebene beschlossenen Steuergesetzrevisionen und Steuerfusssenkungen hat der Standort Schaffhausen in den letzten Jahren deutlich an Attraktivität gewonnen.

Erfolgsrechnung 2024 mit vertretbarem Defizit von -4.4 Mio. Franken

Die Erfolgsrechnung weist im Budget 2024 ein Defizit von -4.4 Mio. Franken (1.5 % des betrieblichen Aufwandes) aus. Angesichts der hervorragenden Eigenkapitaldecke und der Schwankungen der Unternehmenssteuern ist das leicht negative Planergebnis vertretbar.

Im Vorjahresvergleich sind sowohl die Erträge (+12.4 Mio. Fr.) als auch der Aufwand (+13.0 Mio. Fr.) markant höher eingesetzt. Bereits in der Prognose 2023 wird mit höheren Steuererträgen (+17.2 Mio. Fr.) gerechnet.

Der Sachaufwand sinkt gegenüber Vorjahresbudget um 2.1 Mio. Franken. Unverändert auf hohem Niveau (8.0 Mio. Fr.) ist der Aufwand für den baulichen und betrieblichen Unterhalt eingesetzt. Die Sanierungsquote erreicht damit im Budgetjahr ausgezeichnete 6.0 % (Vorjahr 6.1 %), dies auch aufgrund der in dieser Kennzahl berücksichtigten hohen Investitionen.

Neuverschuldung im Auge behalten

Der Investitionsfokus schlägt sich in stark negativen Finanzierungssaldi der Folgejahre nieder. Der Stadtrat verfolgt unverändert die Strategie, wonach eine massvolle, investitionsbedingte Neuverschuldung nach den Jahren mit grossen Ertragsüberschüssen vertretbar ist, solange sich die künftigen Fehlbeträge mit den vergangenen Überschüssen die Waage halten.

Unternehmenssteuerreform essenziell für Schaffhausen

Die Unternehmenssteuern haben mit über 60 Mio. Franken oder 36 % aller Steuererträge mittlerweile eine signifikante Bedeutung für den städtischen Haushalt erreicht. Für die Fortführung der Investitionsstrategie ist die Stadt darauf angewiesen, dass das Steuersubstrat erhalten werden kann.
Nach der erfolgreichen Abstimmung auf Bundesebene berät der Kantonsrat aktuell die kantonale Steuergesetzrevision zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer von 15 %. Die Gesetzesrevision muss noch vor dem 31. Dezember 2023 in Kraft treten. Der Regierungsrat beantragt einen Mehrstufentarif, so dass kleine und mittelgrosse Unternehmen nicht stärker belastet werden und gleichzeitig die internationalen Grosskonzerne die geforderte Mindeststeuer von 15 % erreichen. Die Vorlage schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und sorgt dafür, dass die Steuererträge hier bleiben. Auch die Stadt Schaffhausen profitiert massgeblich davon. Der Stadtrat befürwortet die Steuerreform.

Das Budget 2023 wird im Grossen Stadtrat am 14. November 2023 behandelt.

Botschaft des Stadtrats an den Grossen Stadtrat zum Budget 2024 und zum Finanzplan 2024 bis 2027


Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Gianni Dalla Vecchia, Bereichsleiter Einwohnerdienste
Tel. +41 52 632 52 55
E-Mail: gianni.dallavecchia(at)stsh.ch

Ralph Kolb, Bereichsleiter Finanzen
Tel. +41 52 632 52 42
E-Mail: ralph.kolb(at)stsh.ch