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25.04.2024

Spielgruppen gezielt fördern

In der Stadt Schaffhausen soll es ein flächendeckendes und qualitativ hochstehendes Angebot an Spielgruppen geben. Der Stadtrat schlägt in einer Vorlage an den Grossen Stadtrat eine Änderung der Subventionsverordnung für Spielgruppen vor.

Spielgruppen werden heute von Privatpersonen oder privaten Trägerschaften oft mit viel freiwilligem Engagement geführt. Sie spielen eine zunehmend wichtige Rolle in der frühkindlichen Integration, Erziehung und Sozialisierung. Die Stadt Schaffhausen schafft nun passende Rahmenbedingungen, um Spielgruppen und den Spielgruppenbesuch zu fördern.

Heute besuchen in der Stadt Schaffhausen rund 330 Kinder im Alter von 2 bis 4 Jahren eine Spielgruppe. Von 15 Anbietenden haben 12 eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt abgeschlossen. Es bestehen jedoch bisher keine verbindlichen Qualitätsvorgaben. Die Neufassung der Spielgruppensubventionsverordnung schärft die gesetzlichen Grundlagen, um Familien wie auch Spielgruppenleitende unterstützen und fördern zu können. Anstelle der bisherigen Objektfinanzierung wird neu eine Pro-Kopf-Finanzierung eingeführt. Zudem werden die Leistungsvereinbarungen mit den Spielgruppen an die Qualitätsmerkmale des Berufsverbandes geknüpft.

Die neue Spielgruppensubventionsverordnung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Chancengerechtigkeit für alle Kinder in der Stadt Schaffhausen. Familien profitieren künftig von tieferen Tarifen, die Spielgruppenleitenden werden für ihren Beitrag zur Förderung der Kinder und Familien angemessen entschädigt. Die angedachten Neuerungen werden von den Akteuren begrüsst, da sie künftig zu einer Gleichbehandlung aller Spielgruppen beiträgt.

Die Vorlage zur Änderung der Subventionsverordnung für Spielgruppen wurde anlässlich der Überführung der Fachstelle Frühe Kindheit ins Definitivum angekündigt. Die Implementierung der neuen Subventionsverordnung und die Entwicklung der Spielgruppenlandschaft erfordern personelle und fachliche Ressourcen. Deshalb werden mit der Vorlage zusätzliche wiederkehrende Personalkosten von rund 77‘700 Franken (inkl. Sozialleistungen von 22.31 %) für 65 Stellenprozente für die Fachstelle Frühe Kindheit beantragt. Für die Umsetzung der neuen Subventionsverordnung wird zudem mit zusätzlichen wiederkehrenden Kosten von rund 70‘000 Franken pro Jahr gerechnet.

Mit der Aufnahme der Qualitätsmerkmale in die Subventionsverordnung für Spielgruppen unterstützt die Stadt Schaffhausen die Ziele des Berufsverbands und macht gleichzeitig das Engagement der Spielgruppen in der Stadt Schaffhausen sichtbar. Die Stadt schafft damit transparente Leitlinien und bietet Familien ein attraktives Angebot für Vorschulkinder.

Link zur Vorlage


Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Alexander Klett, Abteilungsleiter Kinder- und Jugendbetreuung
Telefon: +41 52 632 53 37
E-Mail: alexander.klett(at)stsh.ch