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16.11.2011

Neue Stadtverfassung in Kraft gesetzt

Neue Stadtverfassung in Kraft gesetzt

Der Stadtrat hat an seiner gestrigen Sitzung beschlossen, die neue Stadtverfassung mit Ausnahme der neuen Regelung für die Stadtratspensen auf den 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen. Die weitere Umsetzung und die Anpassung einiger städtischer Erlasse werden derzeit vorbereitet. Die neue Regelung für die Stadtratspensen mit fünf mal 70 Stellenprozenten tritt wie von den Stimmberechtigten beschlossen mit Beginn der nächsten Amtsperiode am 1. Januar 2013 in Kraft.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nahmen die Vorlage zur Totalrevision der städtischen Verfassung sowie die Variante der Stadtratspensen mit fünf mal 70 Stellenprozenten am 25. September 2011 an. Am 1. November 2011 genehmigte sie der Regierungsrat.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:

Peter Neukomm, Finanz- und Personalreferent
Telefon: 0041 52 632 74 90  (Mittwoch)
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch 

Christian Schneider, Stadtschreiber  (bis 14 Uhr und ab 15.30 Uhr)
Telefon: 0041 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch