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Zuständigkeiten
Geschäftskreis des Stadtrates (Stadtverfassung Art. 42-44)
- Führung der Stadtverwaltung
- Vollzug der Gesetze sowie der Beschlüsse von Einwohnergemeinde und Parlament
- Erlass von Reglementen
- Ausgabenbeschlüsse
- bis 100'000 Franken einmalig
- bis 20'000 Franken wiederkehrend
- Kauf, Verkauf, Tausch oder Verpfändung von Liegenschaften bis 1 Mio. Franken
- Liegenschaftenkäufe und -verkäufe innerhalb des Rahmenkredits für die Beschaffung von Landreserven zur Abgabe im Bauecht, zur Sicherstellung eigener Bedürfnisse sowie zum Zweck des sozialen Wohnungsbaus und des Baus von Alterswohnungen
- Gewährung von Bürgschaften und Darlehen bis 500'000 Franken
- Finanzplanung
- Festlegung der Stellen im Rahmen der vom Grossen Stadtrat bewilligten Lohnsumme
- Ankauf oder Ersteigerung von Liegenschaften, wenn die Einwohnergemeinde aus einer Bürgschaftsverpflichtung belangt wird oder wenn die Einbringung von grundpfandgesicherten Forderungen nur auf dem Wege der Liegenschaftenübernahme möglich ist.

