Für eine flexible Immobilienpolitik
Der Stadtrat spricht sich gegen die «Altstadt-Initiative» aus, über die am 14. Juni 2026 abgestimmt wird. Sie schränkt den Handlungsspielraum der Stadt bei Immobiliengeschäften zu stark ein und behindert eine wirksame Stadtentwicklung.
Insbesondere das generelle Verbot von Verkäufen und Baurechtsabgaben in der Altstadtzone erachtet der Stadtrat als erhebliches Hindernis. Für eine gedeihliche Entwicklung braucht es eine flexible Immobilienpolitik mit den bewährten Instrumenten Eigenentwicklung, Baurechtsabgabe und Verkauf. Keines dieser Instrumente sollte grundsätzlich ausgeschlossen werden – zumal Stadtrat und Grosser Stadtrat in den letzten Jahren sehr zurückhaltend mit Verkäufen umgegangen sind.
Die Stadt behält ihre Liegenschaften bewusst und entwickelt sie selbst oder gibt sie im Baurecht ab. Bedeutende Objekte wie «Haus zum Ritter», «Grosses Haus» oder «Freudenfels» bleiben im Eigentum der Stadt. Kooperationen erfolgen, wo sinnvoll, meist über Baurechte, etwa bei der Pfarrhofgasse (Schweizerisches Rotes Kreuz), dem «Oberhaus» (Genossenschaft) oder dem Stadthausgeviert Nord (lokaler Investor für Wohn- und Gewerberaum). Auch künftig sollen Partnerschaften, etwa bei Tauschgeschäften, möglich bleiben.
Gegen die Initiative sprechen insbesondere folgende Argumente:
- Ziel der aktiven Boden- und Immobilienpolitik ist es, mit gezielten Landabgaben volkswirtschaftlich wertvolle Ansiedelungen von Unternehmen (Arbeitsplätze, Steuersubstrat) und einen guten Wohnungsmix zu ermöglichen. Die Stadt ist mit der Zusammenarbeit mit privaten Partnern, seien es z.B. Wohnbaugenossenschaften, Stiftungen oder Unternehmen, bisher gut gefahren.
- Verkäufe und Baurechtsabgaben unterstehen bereits heute der demokratischen Mitsprache (Parlament ab 1 Mio. Franken, Referendum bei Verkäufen ab 2 Mio. Franken). Diese ist schon heute sehr gut ausgebaut und hat sich bewährt. Eine Verschärfung drängt sich nicht auf.
- Die Bedeutung der Altstadt ist unbestritten und muss nicht zusätzlich in der Stadtverfassung verankert werden.
- Das Verkaufsverbot schränkt den Handlungsspielraum stark ein, verhindert private Investitionen und erschwert sinnvolle Entwicklungen wie im Stadthausgeviert Nord. Wenn die Stadt gezwungen ist, alle Liegenschaften selber zu entwickeln, bindet dies personelle und finanzielle Ressourcen. In Zeiten finanzieller Knappheit würde das starre Verkaufsverbot entwicklungshemmend wirken.
- Die Initiative setzt Verkauf und Baurecht gleich, obwohl wesentliche Unterschiede bestehen. Im Gegensatz zum Verkauf, bei welchem das Eigentum sowohl am Grundstück als auch am darauf stehenden Gebäude übertragen wird, verbleiben der Stadt bei der Baurechtsvergabe umfassende Möglichkeiten der Einflussnahme. Bauliche Änderungen sowie Nutzungsänderungen, die einer Baubewilligung bedürfen, sind nur mit der Zustimmung der Stadt als Grundeigentümerin möglich.
- Die Initiative verunmöglicht Kleinstgeschäfte wie Arrondierungen oder spezielle Landgeschäfte wie den Tausch.
- Für den Schutz der historischen Altstadt bestehen andere wirksame Instrumente, etwa die Bauordnung und die Denkmalpflege.
Insgesamt schränkt die Initiative die Handlungsfähigkeit der Stadt unverhältnismässig ein und ist schädlich für die Stadtentwicklung. Der Stadtrat empfiehlt daher, die Altstadt-Initiative abzulehnen.
Im Namen des Stadtrats
Daniel Preisig, Finanzreferent
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