Erbschaftsamt
Gehört zum Bereich: Einwohnerdienste
Das Erbschaftsamt nimmt die Aufgaben im Bereich der Nachlassplanung und Nachlassregelung wahr. Bei einem Todesfall wird das Erbschaftsamt automatisch informiert. Es ermittelt und kontaktiert die Erbinnen und Erben, um die administrativen Schritte der Nachlassabwicklung zu besprechen.
Das Erbschaftsamt berät auch bei der testamentarischen oder erbvertraglichen Regelung des Nachlasses und erstellt bei Bedarf entsprechende Urkunden.
Das Erbschaftsamt der Stadt Schaffhausen bietet persönliche Beratungen zur Nachlassplanung für Einzelpersonen, Ehepaare und Konkubinatspaare an. Es unterstützt bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, Erb- und Erbverzichtsverträgen, Eheverträgen sowie weiteren individuellen Lösungen zur Absicherung und Nachlassgestaltung.
Es beurkundet zudem entworfene und bestehende Dokumente und erstellt bei Bedarf Nottestamente. Verträge und Verfügungen können von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Schaffhausen zur sicheren Aufbewahrung beim Erbschaftsamt hinterlegt werden.
Eine Beratung kann telefonisch oder über das Online-Kontaktformular vereinbart werden.
Verstirbt eine Person mit letztem Wohnsitz in der Stadt Schaffhausen, sorgt das Erbschaftsamt der Stadt Schaffhausen für die gesetzlich vorgeschriebene Abwicklung des Nachlasses. Es stellt sicher, dass die Rechte der Erbinnen und Erben gewahrt bleiben und die Vermögensverhältnisse der verstorbenen Person korrekt angegeben werden.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem
- die Ermittlung der gesetzlichen Erbinnen und Erben sowie weiterer Beteiligter
- die Eröffnung und Bekanntgabe von Eheverträgen und Verfügungen von Todes wegen
- die Aufnahme von Nachlassinventaren und Prüfung von Inventarfragebogen
- die Erstellung güterrechtlicher Auseinandersetzungen
- die Erstellung von Erbteilungsverträgen
- die Berechnung der Erbschaftssteuer
Amt für Justiz und GemeindenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
GrundbuchamtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Betreibungs- und KonkursamtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Kindes- und ErwachsenenschutzbehördeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Das Erbschaftsamt ist für die Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer zuständig, wenn die verstorbene oder schenkende Person in der Stadt Schaffhausen wohnhaft war oder ist oder wenn sich das betroffene Grundstück in der Stadt Schaffhausen befindet.
Schenkungsmeldung
Kontakt
Stadt SchaffhausenErbschaftsamt
Stadthausgasse 12
Postfach 1000
8201 Schaffhausen
Tel. +41 52 632 53 17
Kontaktformular
Öffnungszeiten
| Montag | vormittags geschlossen* | 14.00–17.00 Uhr |
| Dienstag | 8.00–11.30 Uhr | 14.00–17.00 Uhr |
| Mittwoch | 8.00–11.30 Uhr | 14.00–17.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.00–11.30 Uhr | 14.00–18.00 Uhr |
| Freitag | 8.00–11.30 Uhr | 14.00–17.00 Uhr |
* Am Montagvormittag sind Termine nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|