Feuer- und Feuerwerksverbot
Im ganzen Kanton Schaffhausen und somit auch der Stadt Schaffhausen herrscht nach wie vor eine ausserordentliche Trockenheit und eine grosse Waldbrandgefahr. Für den ganzen Kanton gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (im Abstand von 50 m zum Waldrand) und ein Feuerwerksverbot. Eine Entspannung der Situation kann nur durch längeren, intensiven Regenfall eintreten.
Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt für sämtliche Feuer. Das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen, insbesondere von Raucherwaren ist ebenfalls verboten. Gleiches gilt für offene Feuerstellen im Siedlungsgebiet.
Weiterhin erlaubt bleiben im Siedlungsgebiet Feuer in befestigten Feuerstellen sowie die Verwendung von Kohle-, Elektro- und Gasgrills. Das Feuer muss dabei ständig beobachtet werden und ein allfälliger Funkenwurf ausserhalb der Feuerstelle muss sofort gelöscht werden. Das Feuer ist in gelöschtem Zustand zu verlassen. Bei starkem Wind ist ganz auf das Feuern im Freien zu verzichten.
Das Feuer- und Feuerwerksverbot gilt bis auf Widerruf. Das Abbrennen von Feuerwerk ist somit auch am Nationalfeiertag, dem 1. August, verboten. Ebenfalls untersagt sind Höhenfeuer. Zuwiderhandlungen können mit Busse bestraft werden.