Neues Reglement für die punktuelle Videoüberwachung städtischer Immobilien

4. September 2026
Der Stadtrat hat am 1. September 2026 das neue Reglement für die punktuelle Videoüberwachung städtischer Immobilien verabschiedet. Es regelt den Einsatz von Videoüberwachungsanlagen städtischer Immobilien sowie den Umgang mit den erhobenen Aufnahmen.

Das neue Reglement schafft einheitliche Vorgaben für die punktuelle Videoüberwachung städtischer Immobilien. Die Videoüberwachung dient dem präventiven Schutz von Gebäuden und Infrastruktur, der Erhöhung der Sicherheit von Personen sowie der Vermeidung von Straftaten. Das Reglement schafft keine Grundlage für eine systematische Kontrolle von Personen oder deren Verhalten.

Der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen ist auf ausgewählte Standorte beschränkt. Über den jeweiligen Einsatz entscheidet der Stadtrat. Vor der Installation muss geprüft werden, ob andere geeignete allenfalls mildere Massnahmen zur Erreichung des Schutzzwecks zur Verfügung stehen und ob die Videoüberwachung verhältnismässig ist.

Das Reglement legt zudem fest, dass die Überwachung räumlich und zeitlich auf das notwendige Minimum beschränkt wird. Die Videoüberwachung muss für die betroffenen Personen durch gut sichtbare Hinweisschilder, Piktogramme oder gleichwertige Kennzeichnungen erkennbar sein. Eine automatische Gesichtserkennung ist ausgeschlossen und die Videoüberwachung erfolgt grundsätzlich ohne Tonaufzeichnung.

Die Videoüberwachung kommt unter anderem beim Stadthaus und der Bibliothek Kammgarn zum Einsatz. Je nach örtlichen Gegebenheiten und Schutzzweck unterscheiden sich Art und Umfang der Videoüberwachung. So wird beispielweise die Bibliothek ausschliesslich während der unbedienten Zeiten videoüberwacht.

Für gespeicherte Aufnahmen gelten klare Vorgaben. Aufzeichnungen dürfen ausschliesslich zur Klärung von Ereignissen verwendet werden, die dem Zweck der Videoüberwachung entsprechen. Die Videoaufnahmen werden spätestens 20 Tage nach der Aufzeichnung vernichtet.

Das neue Reglement für die punktuelle Videoüberwachung städtischer Immobilien ist am 1. September 2026 in Kraft getreten

Link zum Reglement

 

Ansprechperson:

Marijo Caleta, Stv. Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 48
E-Mail: marijo.caleta@stsh.ch