Stadtrat lehnt Verkehrsflussinitiative und Gegenvorschlag ab
Am 27. September 2026 stimmt die Schaffhauser Bevölkerung über die kantonale Volksinitiative «Für flüssigen Verkehr auf kantonalen Hauptstrassen» (Verkehrsflussinitiative) und einen Gegenvorschlag dazu ab. Der Stadtrat empfiehlt, beide Vorlagen abzulehnen. Die Stadt Schaffhausen tritt für eine ausgewogene Verkehrspolitik ein, die den Verkehrsfluss auf Hauptachsen sicherstellt, gleichzeitig aber auch die Wohnqualität, den Lärmschutz und die Sicherheit für alle gewährleistet.
Der Stadtrat ist der Überzeugung, dass die Beurteilung von Temporeduktionen und verkehrsberuhigenden Massnahmen weiterhin im Einzelfall erfolgen muss. Das Bundesrecht sieht vor, dass Abweichungen von der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts zulässig sind, wenn besondere Gefahren bestehen, bestimmte Personengruppen (z. B. Schulkinder) besonders geschützt werden müssen oder eine übermässige Umweltbelastung reduziert werden muss. Diese Einzelfallprüfung ist zwingend und bewährt sich in der Praxis.
Die Forderung der Verkehrsflussinitiative, Temporeduktionen im kantonalen Strassenrichtplan festzulegen, ist unzweckmässig, kompliziert und ersetzt die fachliche durch eine politische Beurteilung. Zudem handelt es sich um einen Eingriff in die Gemeindeautonomie. Das Wissen darüber, was für den Verkehr und die Menschen vor Ort nötig ist, liegt bei den einzelnen Gemeinden. Der sehr aufwändige Prozess zur Anpassung des Strassenrichtplans könnte zudem notwendige Massnahmen verzögern und bei vielen Projekten besteht das Risiko, dass dadurch die Mitfinanzierung durch den Bund entfällt. Dies kann zu Mehrkosten für Kanton und Gemeinden führen.
Auch der Gegenvorschlag des Kantonsrats bleibt in der Substanz problematisch. Die notwendigen Prozesse zur Abwägung verschiedener Interessen bestehen bereits und funktionieren.
Der Stadtrat anerkennt die Bedeutung eines funktionierenden Verkehrsflusses. Dieser ist aber in erster Linie von der Verkehrsmenge und der Ausgestaltung von Knotenpunkten abhängig. Wohnen soll auch in Ortszentren möglich sein, ohne dass die Bevölkerung übermässigem Lärm ausgesetzt ist. Bei besonders sensiblen Bereichen in der Nähe von Schulen und Kindergärten dürfen keine aufwändigen, mehrjährigen Verfahren die Umsetzung von sinnvollen Massnahmen für die Sicherheit der Kinder behindern.
Aus all diesen Gründen empfiehlt der Stadtrat den Stimmberechtigten, sowohl die Verkehrsflussinitiative als auch den Gegenvorschlag am 27. September 2026 abzulehnen.
Im Namen des Stadtrats
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin