Zuzug/Umzug/Wegzug
Wer neu in eine Gemeinde zieht, innerhalb der Gemeinde umzieht oder aus der Gemeinde wegzieht, hat dies gemäss Art. 89 Abs. 1 des Gemeindegesetzes des Kantons Schaffhausen (SHR 120.100), innert 14 Tagen der zuständigen Einwohnerkontrolle zu melden.
Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
Zuzug
Eine Anmeldung innerhalb der Schweiz kann online über eUmzug.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. gemeldet werden.
Optional kann ein Termin für ein Beratungsgespräch am Schalter über den nachfolgenden Link im Voraus reserviert werden.
Reservation SchalterterminExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Identitätskarte oder Pass
- Schweizer Krankenkassennachweis
- Miet-/Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses oder eine Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung/der Eigentümerschaft (keine Untermietverträge)
- Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder von nicht verheirateten Eltern/Alleinerziehenden
Anmeldegebühr pro erwachsene Person oder Familie: 30 Franken
Personen, welche sich nicht über eUmzug anmelden, müssen zusätzlich ein Anmeldeformular ausfüllen und dieses am Schalter der Einwohnerkontrolle abgeben oder per E-Mail einreichen. Die Anmeldung aus dem Ausland kann nur persönlich am Schalter erfolgen.
Adressänderung / Umzug
Ein Umzug innerhalb der Stadt Schaffhausen kann persönlich, via eUmzug.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., telefonisch oder per E-Mail gemeldet werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Miet-/Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses oder eine Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung/der Eigentümerschaft (keine Untermietverträge)
Abmeldung / Wegzug
Eine Abmeldung innerhalb der Schweiz kann der Einwohnerkontrolle persönlich, via eUmzug.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., telefonisch oder per E-Mail gemeldet werden.
Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens einen Monat vor dem Wegzug erfolgen. Dazu wird das Formular «Erklärung betreffend Abmeldung für Schweizer», welches vorgängig von der Steuerverwaltung bescheinigt werden muss, benötigt. Das Formular muss mit der Kündigung der Wohnung (falls vorhanden) und einem Identitätsnachweis (ID oder Pass) persönlich bei der Einwohnerkontrolle eingereicht werden. Anschliessend wird die Abmeldung vorgenommen und eine Abmeldebescheinigung ausgestellt.
Ausländische Staatsangehörige
Seit dem 1. Januar 2026 erfolgt der Anmelde- resp. Umzugsprozess für ausländische Staatsangehörige in 2 Schritten:
Schritt 1: An-, Um-, Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle der Stadt Schaffhausen.
Schritt 2: Anmeldung beim Migrationsamt des Kantons Schaffhausen (Um- und Abmeldungen werden durch die Einwohnerkontrolle an die Kantonale Amtsstelle gemeldet).
Schritt 1 - Meldung bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Zuzug vom Ausland (eUmzug nicht möglich)
- Identitätskarte oder Pass
- Geburtsschein bzw. Abstammungsurkunde, Eheschein, rechtskräftiges Scheidungsurteil (allenfalls mit Übersetzung)
- Schweizer Krankenkassennachweis, bis spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme in der Schweiz (Art. 3 Abs. 1 KVG)
- Miet-/Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses oder eine Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung/der Eigentümerschaft (keine Untermietverträge)
- Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder von nicht verheirateten Eltern/Alleinerziehenden
Zuzug aus einem anderen Kanton (eUmzug möglich)
- Identitätskarte oder Pass
- Geburtsschein bzw. Abstammungsurkunde, Eheschein, rechtskräftiges Scheidungsurteil (allenfalls mit Übersetzung)
- Ausländerausweis
- Schweizer Krankenkassennachweis
- Miet-/Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses oder eine Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung/der Eigentümerschaft (keine Untermietverträge)
Zuzug innerhalb des Kantons Schaffhausen (eUmzug möglich)
- Identitätskarte oder Pass
- Geburtsschein bzw. Abstammungsurkunde, Eheschein, rechtskräftiges Scheidungsurteil (allenfalls mit Übersetzung)
- Ausländerausweis
- Schweizer Krankenkassennachweis
- Miet-/Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses oder eine Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung/der Eigentümerschaft (keine Untermietverträge)
Adressänderung / Umzug (eUmzug möglich)
Ein Umzug innerhalb der Stadt Schaffhausen kann persönlich, via eUmzug.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., telefonisch oder per E-Mail gemeldet werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Miet-/Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses oder eine Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung/der Eigentümerschaft (keine Untermietverträge)
Abmeldung / Wegzug
Eine Abmeldung innerhalb der Schweiz kann der Einwohnerkontrolle persönlich, via eUmzug.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., telefonisch oder per E-Mail gemeldet werden (der eUmzug funktioniert bei Drittstaatsangehörigen nur bei einem Gemeindewechsel innerhalb des Kantons Schaffhausen).
Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens einen Monat vor dem Wegzug erfolgen. Dazu wird das Formular «Erklärung betreffend Abmeldung für Ausländer» benötigt. Personen, die dem ordentlichen Steuerregister gemeldet waren (Niederlassungsbewilligung C), müssen das Formular vorgängig durch die Steuerverwaltung bescheinigen lassen. Danach kann das Dokument persönlich bei der Einwohnerkontrolle eingereicht werden. Anschliessend wird die Abmeldung vorgenommen und eine Abmeldebescheinigung ausgestellt.
Personen mit Niederlassungsbewilligung C haben die Möglichkeit, vor der Abmeldung ein Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung zu beantragen. Voraussetzungen hierfür und weitere Informationen finden sich auf der Website des Migrationsamts SchaffhausenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Schritt 2 - Meldung beim kantonalen Migrationsamt
Nach erfolgter An-, Um-, Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle der Stadt Schaffhausen erhält das Migrationsamt des Kantons eine entsprechende Mitteilung.
Bei Anmeldungen müssen zusätzliche Unterlagen bei der kantonalen Amtsstelle eingereicht werden. Alle Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: MigrationsamtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Der Um- und Abmeldeprozess hat ausschliesslich bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde zu erfolgen. Der Gang zum Migrationsamt des Kantons Schaffhausen entfällt.
Wichtiger Hinweis bei Wegzug in einen anderen Kanton
Gemäss Art. 37 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer müssen Personen mit einer Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, die ihren Wohnort in einen anderen Kanton verlegen wollen, im Voraus eine entsprechende Bewilligung des neuen Wohnkantons beantragen. Erst nach Erhalt der Bewilligung zum Kantonswechsel kann der Wegzug von Schaffhausen erfolgen.
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abmeldung in Schaffhausen bei der Migrationsbehörde des neuen Wohnkantons über die dort geltenden Zuzugsformalitäten zu informieren.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Anmeldeformular Zuzug (PDF, 710 kB) | Download | 0 | Anmeldeformular Zuzug |
| Erklärung über die Abmeldung ins Ausland für Schweizer (PDF, 156 kB) | Download | 1 | Erklärung über die Abmeldung ins Ausland für Schweizer |
| Erklärung über die Abmeldung ins Ausland für Ausländer (PDF, 141 kB) | Download | 2 | Erklärung über die Abmeldung ins Ausland für Ausländer |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | +41 52 632 52 75 | Kontaktformular |