Identitätskarte bestellen
Einführung der biometrischen Identitätskarte am 2. November 2026
Am 2. November 2026 wird in der Schweiz die biometrische Identitätskarte eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt kann zwischen einer Identitätskarte mit Chip (biometrisch) und einer ohne Chip gewählt werden.
Identitätskarten ohne Chip, die vor der Einführung der biometrischen Identitätskarte ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Sie können auch weiterhin für Reisen in die EU verwendet werden.
Beantragung ab 2. November 2026
Ab dem 2. November 2026 können Identitätskarten mit und ohne Chip ausschliesslich beim kantonalen Passbüro beantragt werden. Eine Antragstellung bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Beim kantonalen PassbüroExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können ab dem 2. November 2026 alle erforderlichen Angaben onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erfasst und ein Termin für die Erfassung der Biometriedaten vereinbart werden. Die Identitätskarte kann auch ohne Termin direkt am Schalter beantragt werden.
Beantragung bis 30. Oktober 2026
Bis am 30. Oktober 2026 können nicht biometrische Identitätskarten noch am Schalter der Einwohnerkontrolle beantragt werden.
Für ein Beratungsgespräch kann vorgängig ein Termin reserviert werden: Reservation SchalterterterminExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Minderjährige Kinder müssen ebenfalls persönlich erscheinen. Sie benötigen für den Antrag die schriftliche Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile. Liegt das alleinige Sorgerecht vor, ist ein entsprechender Nachweis erforderlich.
Folgende Unterlagen sind für einen Ausweisantrag vorzulegen:
- Passfoto (ab Geburt nötig)
- alte Identitätskarte
- bei Verlust der Identitätskarte: Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle oder CH-Vertretung im Ausland
- bei Minderjährigen: gegebenenfalls Sorgerechtsregelung oder Einwilligungserklärung der Eltern
Gebühren für Identitätskarten inkl. Porto:
| Identitätskarte Erwachsene | Fr. 70.00 |
| Identitätskarte Kind (bis 18 Jahre) | Fr. 35.00 |
Die Gebühr für die Dokumente muss bei der Antragstellung bar oder mit den üblichen bargeldlosen Zahlungsmitteln bezahlt werden.
Die Identitätskarte wird von den Herstellerfirmen in der Regel innert 15 Arbeitstagen mit eingeschriebener Post zugestellt.
Fotos
Mitgebrachte Fotos müssen den Anforderungen des Bundesamtes für Polizei entsprechen und dürfen nicht älter als ein Jahr sein. Eine detaillierte Übersicht der Anforderungen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Fotos können gegen eine Gebühr von Fr. 10.00 bei der Einwohnerkontrolle erstellt werden. Gegen einen Aufpreis von Fr. 5.00 werden Ihnen die Fotos zusätzlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Bei Kindern ist ein Mindestalter von 2 Jahren erforderlich.
Biometrischer Reisepass
Wenn Sie zusätzlich zur Identitätskarte auch einen Reisepass benötigen, können Sie das Kombiangebot des Kantonalen Passbüros Schaffhausen nutzen. Alle Informationen zur Online-Bestellung finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Einwilligungserklärung (PDF, 115 kB) | Download | 0 | Einwilligungserklärung |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | +41 52 632 52 75 | Kontaktformular |