Nächtliches Parken
Das nächtliche Dauerparken für Autos und Anhänger auf öffentlichem Grund ist gemäss Verordnung bewilligungs- und gebührenpflichtig.
Die Gebühren betragen monatlich 35 Franken für Personen und Lieferwagen bis 3.5 Tonnen sowie für Anhänger für leichte Motorwagen. Es besteht eine Meldepflicht.
Wird ein Automobil oder Automobilanhänger (Wohnwagen, Lastenanhänger usw.) über Nacht regelmässig auf öffentlichem Grund oder auf allgemein zugänglichen städtischen Parkplätzen geparkt, fallen Gebühren gemäss der Verordnung über das nächtliche Dauerparken auf öffentlichem Grund (gesteigerter Gemeingebrauch) an.
Wird ein regelmässiges Abstellen festgestellt, erhält der Fahrzeughalter nach den Kontrollen ein Schreiben, worin auf die geltenden Bestimmungen aufmerksam gemacht wird.
Wer einen privaten Parkplatz oder Garagenplatz zur Verfügung hat, ist verpflichtet, diesen zu benützen. Wer dennoch regelmässig auf dem öffentlichen Grund parkt, hat die Gebühren zu entrichten. Die erste Nachtparkgebührenrechnung wird ab dem ersten Erfassungsmonat rückwirkend verrechnet.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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