Lockerung Feuerverbot im Siedlungsgebiet

27. August 2026
Aufgrund der Niederschläge in den letzten Tagen wird das Feuerverbot im Siedlungsgebiet gelockert. Im Wald und in Waldesnähe gilt das Feuerverbot weiterhin uneingeschränkt.

Die Niederschläge der letzten Tage und der Temperaturrückgang haben die ausserordentliche Trockenheit und die bestehende grosse Waldbrandgefahr entschärft. Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe 4 «gross» gesenkt. Es sind keine Hitzetage mehr zu erwarten und weitere Niederschläge sind prognostiziert. Das Finanzdepartement hat daher auf Antrag des Teilstabs Trockenheit der Kantonalen Führungsorganisation das für den ganzen Kanton angeordnete Feuerverbot im Siedlungsgebiet gelockert.

Im Siedlungsgebiet (unabhängig vom Waldabstand) und Zwischengelände ist das Feuern in befestigten Feuerstellen sowie die Nutzung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill wieder erlaubt. Offene Feuerstellen sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen, insbesondere von Raucherwaren, und das Abbrennen von Feuerwerk und Steigenlassen von Himmelslaternen und Heissluftballons sind weiterhin verboten.

Im Wald und in Waldesnähe gilt das Feuerverbot weiterhin uneingeschränkt. Im gesamten Kantonsgebiet ist das Feuern im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt verboten. Das Verbot umfasst sämtliche Feuer sowie das Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände, insbesondere Raucherwaren und das Abbrennen von Feuerwerk.