Informationen zum Eintritt für neue Mitarbeitende

Hier finden sich alle benötigten Informationen für den Stellenantritt bei der Stadt Schaffhausen.

Anstellungsbedingungen
Die folgenden Dokumente geben einen Überblick über die Anstellungsbedingungen bei der Stadt Schaffhausen.

Alle für die Anstellung relevanten Gesetze und Reglemente finden sich in der Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen unter Finanzen/Personal. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil des Arbeitsvertrags.

Pensionskasse
Falls du bei der Pensionskasse versichert wirst, findest du alle weiteren Informationen auf der Website Eintritt der Pensionskasse Schaffhausen. Bei der Pensionskasse werden Mitarbeitende versichert, die länger als drei Monate angestellt sind oder einen Jahreslohn von mehr als 22'050 Franken erzielen.

Informationen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger
Grenzgängerinnen und Grenzgänger senden bitte zusätzlich folgende Unterlagen an die HR-Services, sofern diese noch nicht eingereicht wurden:

  • Gesuchsformular A1
  • Kopie des Passes / der Identitätskarte (beide Seiten)
  • Wohnsitzbescheinigung (Meldebescheinigung) im Original (nicht älter als 30 Tage)

Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit einer EU-Staatsbürgerschaft, welche eine selbstständige oder unselbstständige Nebenerwerbstätigkeit in verschiedenen EU-Staaten ausüben, müssen sich bezüglich Sozialversicherungsbeiträgen beim SVA Schaffhausen melden, da die Abrechnung nur über einen Staat erfolgt (Schweiz oder Wohnsitzland).

Foto für die Mitarbeitendenzeitschrift «Blickfang»
Neu eingetretene Mitarbeitende, welche länger als sechs Monate angestellt sind, werden in der stadtinternen Mitarbeitendenzeitschrift «Blickfang» mit Namen, Eintrittsdatum und Foto vorgestellt. Das Foto ist optional, wird aber sehr geschätzt. Für den Fototermin können Siekannst du ab dem ersten Arbeitstag jeweils vormittags bei der Einwohnerkontrolle der Stadt Schaffhausen vorbeigehen.

Download der App «Schaffhauser eID+» und Verifizierung
Bitte installiere die App «Schaffhauser eID+» auf deinem Smartphone und verifiziere deine Identität bei der Einwohnerkontrolle der Stadt Schaffhausen.

Wer nicht über einen Computerarbeitsplatz bei der Stadt Schaffhausen verfügt, benötigt diese Applikation ab Stellenantritt, damit der Zugriff auf das HR Portal möglich ist, wo persönliche Daten bearbeitet und wichtige Informationen abgerufen werden können. Da es nach der Verifizierung deiner Identität noch einige Tage dauert, bis das Login zum HR Portal aufgeschaltet wird, empfehlen wir, dies frühzeitig vorzunehmen.

Im Dokument «Zugriff auf HR Portal via eID» findest du eine Anleitung, wie du die
eID einrichten kannst, um auf das HR Portal zugreifen zu können. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Kantons Schaffhausen «Schaffhauser eID+». Bitte wende dich bei Rückfragen zur eID+ an den Servicedesk von ITSH unter +41 52 632 77 88 oder serviceportal@itsh.ch.

HR Portal
Die Stadt Schaffhausen nutzt für alle HR-Informationen und -Prozesse eine geschützte Umgebung («HR Portal»). Auf dem HR Portal findest du:

  • aktuelle Termine, Mitteilungen und Downloads
  • persönliche Daten (z. B. Lohnabrechnung)
  • Zugang zu HR-Applikationen (z. B. für Jahresgespräche und die Probezeitbeurteilung)
  • Downloads (Merkblätter, Formulare)
  • FAQ zu HR-Themen wie Zeiterfassung, Ferien, Lohn, Mutterschaftsurlaub

Der Zugriff auf das HR Portal ist ab dem ersten Arbeitstag mit einer verifizierten elektronischen Identität über die App «Schaffhauser eID+» möglich.

Die Videos «HR Portal: Login am PC» und «HR Portal: Login am Smartphone» zeigen, wie das Einloggen ins HR Portal funktioniert. Das Dokument «Lohnabrechnung via HR Portal» beschreibt, wie du deine Lohnabrechnung einsehen und ausdrucken kannst.

Wir freuen uns über dein Feedback
Hast du den Bewerbungsprozess bei uns als positiv erlebt? Dann freuen wir uns über deine anonyme Bewertung auf der Arbeitgeberbewertungsplattform Kununu. Dein Feedback hilft uns, weiterhin ein transparentes und wertschätzendes Bewerbungsverfahren zu bieten – und zeigt anderen, was sie bei uns erwartet.

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