Informationen zum Eintritt für neue Mitarbeitende
Hier finden sich alle Informationen, die Sie für Ihren Stellenantritt bei der Stadt Schaffhausen benötigen.
Anstellungsbedingungen
Die folgenden Dokumente geben einen Überblick über die Anstellungsbedingungen bei der Stadt Schaffhausen.
Alle für die Anstellung relevanten Gesetze und Reglemente finden sich in der Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen unter Finanzen/Personal. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil des Arbeitsvertrags.
Pensionskasse
Falls Sie bei der Pensionskasse versichert werden, finden Sie alle weiteren Informationen auf der Website Eintritt der Pensionskasse Schaffhausen. Bei der Pensionskasse werden Mitarbeitende versichert, die länger als drei Monate angestellt sind oder einen Jahreslohn von mehr als 22'050 Franken erzielen.
Informationen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger
Falls Sie Grenzgängerin oder Grenzgänger sind, senden Sie bitte zusätzlich folgende Unterlagen an die HR-Services, sofern Sie diese noch nicht eingereicht haben:
- Gesuchsformular A1
- Kopie des Passes / der Identitätskarte (beide Seiten)
- Wohnsitzbescheinigung (Meldebescheinigung) im Original (nicht älter als 30 Tage)
Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit einer EU-Staatsbürgerschaft, welche eine selbstständige oder unselbstständige Nebenerwerbstätigkeit in verschiedenen EU-Staaten ausüben, müssen sich bezüglich Sozialversicherungsbeiträgen beim SVA Schaffhausen melden, da die Abrechnung nur über einen Staat erfolgt (Schweiz oder Wohnsitzland).
Foto für die Mitarbeitendenzeitschrift «Blickfang»
Neu eingetretene Mitarbeitende, welche länger als sechs Monate angestellt sind, werden in der stadtinternen Mitarbeitendenzeitschrift «Blickfang» mit Namen, Eintrittsdatum und Foto vorgestellt. Das Foto ist optional, wird aber sehr geschätzt. Für den Fototermin können Sie ab dem ersten Arbeitstag jeweils vormittags bei der Einwohnerkontrolle der Stadt Schaffhausen vorbeigehen.
Download der App «Schaffhauser eID+» und Verifizierung
Bitte installieren Sie die App «Schaffhauser eID+» auf Ihrem Smartphone und verifizieren Sie Ihre Identität bei der Einwohnerkontrolle der Stadt Schaffhausen.
Falls Sie nicht über einen Computerarbeitsplatz bei der Stadt Schaffhausen verfügen, benötigen Sie diese Applikation ab Stellenantritt, damit Sie auf das HR Portal zugreifen, Ihre persönlichen Daten bearbeiten und wichtige Informationen abrufen können. Da es nach der Verifizierung Ihrer Identität noch einige Tage dauert, bis Ihr Login zum HR Portal aufgeschaltet wird, empfehlen wir Ihnen, dies frühzeitig vorzunehmen.
Im Dokument «Zugriff auf HR Portal via eID» finden Sie eine Anleitung, wie Sie Ihre
eID einrichten können, um auf das HR Portal zugreifen zu können. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons Schaffhausen «Schaffhauser eID+». Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen zur eID+ an den Servicedesk von ITSH unter +41 52 632 77 88 oder serviceportal@itsh.ch.
HR Portal
Die Stadt Schaffhausen nutzt für alle HR-Informationen und -Prozesse eine geschützte Umgebung («HR Portal»). Auf dem HR Portal finden Sie:
- Aktuelle Termine, Mitteilungen und Downloads
- Persönliche Daten (z. B. Lohnabrechnung)
- Zugang zu HR-Applikationen (z. B. für Jahresgespräche und die Probezeitbeurteilung)
- Downloads (Merkblätter, Formulare)
- FAQ zu HR-Themen wie Zeiterfassung, Ferien, Lohn, Mutterschaftsurlaub
Der Zugriff auf das HR Portal ist ab dem ersten Arbeitstag mit einer verifizierten elektronischen Identität über die App «Schaffhauser eID+» möglich.
Die Videos «HR Portal: Login am PC» und «HR Portal: Login am Smartphone» zeigen Ihnen, wie Sie sich im HR Portal einloggen können. Das Dokument «Lohnabrechnung via HR Portal» beschreibt, wie Sie Ihre Lohnabrechnung einsehen und ausdrucken können.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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HR-Services | +41 52 632 51 17 | Kontaktformular |