Grosser Stadtrat

Stadtparlament und damit oberste gewählte Behörde der Stadt Schaffhausen ist der Grosse Stadtrat. Er besteht aus 36 Mitgliedern, die von den Stimmberechtigten alle 4 Jahre im Proporzwahlverfahren gewählt werden.

Kantonsratssaal


Der Grosse Stadtrat trifft sich jährlich zu rund 20 Sitzungen, die in der Regel am Dienstagabend um 18.00 Uhr im Kantonsratssaal stattfinden.

Der Grosse Stadtrat übt die Oberaufsicht über den Stadtrat und die gesamte Stadtverwaltung aus.  

Zu den wichtigsten Aufgaben des Grossen Stadtrats gehören:

  • Oberaufsicht über den städtischen Haushalt und die Amtsführung des Stadtrats
  • Beschlüsse unter Vorbehalt des obligatorischen und des fakultativen Referendums
  • Ausgabebeschlüsse in der Höhe von 100'000 Franken bis 700'000 Franken (einmalig) und 20'000 Franken bis 100'000 Franken (wiederkehrend)
  • Grundstückgeschäfte in der Höhe von 1 Million Franken bis 2 Millionen Franken
  • Gewährung von Bürgschaften und Darlehen über 500'000 Franken
  • Genehmigung von Baurechten
  • Wahlen (Büro, Kommissionen, Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler der Stadt)
  • Behandlung von Motionen, Interpellationen und Postulaten

Vgl. Art. 24-27 Stadtverfassung

Kontakt

Grosser Stadtrat
Pfarrhofgasse 2
Postfach 1000
8201 Schaffhausen
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Personen

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Geschäftsordnung des Grossen Stadtrats von Schaffhausen (PDF, 246.96 kB) Download 0 Geschäftsordnung des Grossen Stadtrats von Schaffhausen
Sitzordnung Grosser Stadtrat (JPG, 7.8 MB) Download 1 Sitzordnung Grosser Stadtrat