Besuchsbescheinigung
In Strassen, die mit Nutzungsbestimmungen wie z. B. «Parkverbot» und der Zusatztafel «Parkieren nur für Anwohner und Besucher gestattet» versehen sind, werden Besuchende ersucht, eine ausgefüllte Besuchsbescheinigung für die Kontrollorgane gut sichtbar hinter der Frontscheibe zu deponieren. Missbräuchliche Verwendung der Besuchsbescheinigung wird geahndet.
Zugehörige Objekte
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Besuchsbescheinigung (PDF, 260.03 kB) | Download | 0 | Besuchsbescheinigung |
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Stadtpolizei | +41 52 632 57 55 | Kontaktformular |