Unser Schaffhausen - Stadtentwicklung 2040: Teilrevision von Bauordnung und Zonenplan

23. Oktober 2024
Mit der anstehenden Teilrevision der Bauordnung und des Zonenplans werden die Grundlagen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung der Stadt Schaffhausen geschaffen. Der Stadtrat hat den Entwurf zur öffentlichen Auflage verabschiedet. Die Bevölkerung kann sich im Rahmen der öffentlichen Auflage dazu äussern.

Damit sich die Stadt Schaffhausen zukunftsfähig entwickeln kann, werden die räumlichen Rahmenbedingungen an die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen angepasst. Diese Rahmenbedingungen sind in der Bauordnung und im Zonenplan geregelt und werden im Zuge einer Teilrevision bearbeitet. Dabei werden folgende Zielsetzungen verfolgt:

  • Möglichkeiten für zusätzlichen Wohnraum schaffen
    Ein moderates Wachstum bildet eine wichtige Grundlage für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Bedingt durch die prognostizierte Bevölkerungszahl, geänderte Wohnbedürfnisse und die demografische Entwicklung sollen die Wohnraumreserven innerhalb der bestehenden Bauzonen aktiviert und wo nötig erhöht werden.
  • Entwicklung für Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe ermöglichen
    Auch die Wirtschaft verändert sich – sie soll sich im Zuge von massgeschneiderten Gebiets- und Arealplanungen weiterentwickeln können. Arbeiten und Wohnen sollen in gemischt genutzten Quartieren kombiniert werden.
  • Klimaanpassung und Biodiversität gewährleisten
    Die Stadt Schaffhausen ist geprägt durch wertvolle Naturlandschaften und grosszügige Grünflächen in den Wohnquartieren. Diese Qualitäten sollen mit Blick auf die klimatischen und ökologischen Herausforderungen erhalten und gesichert werden.

Der Stadtrat hat den Entwurf zur öffentlichen Auflage verabschiedet. Im Sinne des kantonalen Baugesetzes werden die Änderungen von Bauordnung und Zonenplan mit den zugehörigen Planunterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Personen sowie Organisationen, die in der Stadt Schaffhausen wohnen, arbeiten oder ihre Interessen vertreten, können innerhalb dieser Frist beim Stadtrat Einwendungen erheben.

Vorgängig zur öffentlichen Auflage informiert die Stadt die Bevölkerung umfassend über Ziele und Inhalte der Revision. Dazu wird eine Infozeitung in alle Haushalte verteilt. Zudem sollen die Inhalte der Teilrevision mittels dialogbasierten Webseite «UnserSchaffhausen.ch» sowie zwei öffentlichen Informationsveranstaltungen verständlich kommuniziert werden.

Die öffentliche Auflage findet vom 16. November bis 16. Dezember 2024 statt. Die beiden Informationsveranstaltungen sind vorgesehen am:

  • 20. November 2024, 17.30 bis 19.00 Uhr, Pavillon im Park, Steigstrasse 26, 8200 Schaffhausen und
  • 9. Dezember 2024, 18.00 bis 19.30 Uhr, Hotel Kronenhof, Kirchhofplatz 7, 8200 Schaffhausen

Interessierte können sich via Link (UnserSchaffhausen.ch) bzw. QR-Code (Infozeitung) zu den Veranstaltungen anmelden.

In der Zeit der öffentlichen Auflage können Einwendungen und Anregungen elektronisch über «UnserSchaffhausen.ch» eingereicht werden (E-Mitwirkung). Eingaben sind aber auch per Mail und postalisch willkommen (stadtplanung@stsh.ch oder Stadtplanung Schaffhausen, Kirchhofplatz 19, 8201 Schaffhausen).

Nach der 30-tägigen Einwendungsfrist werden die Rückmeldungen in einem Planungsbericht zusammengefasst und bearbeitet. Die entsprechende Vorlage wird in der Folge zusammen mit den Anpassungen von Bauordnung und Zonenplan dem Grossen Stadtrat zur Festsetzung und dem Regierungsrat abschliessend zur Genehmigung unterbreitet.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele@stsh.ch