Definitive Gewässerräume ausgeschieden und in Kraft gesetzt
Die Stadt Schaffhausen hat die definitiven Gewässerräume und die Gefahrenkarte festgesetzt. Der Grosse Stadtrat hat den entsprechenden Änderungen der Bauordnung sowie des Zonenplans bereits im Januar 2024 zugestimmt. Nach Ablauf der Referendumsfrist und Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen am 1. Oktober 2024 hat der Stadtrat die Änderungen per 1. November 2024 in Kraft gesetzt.
Die Neuerungen umfassen den neuen Art. 50a sowie eine Änderung des Art. 51 der Bauordnung der Stadt Schaffhausen sowie die Einfügung des neuen Art. 54a und die Änderung des Art. 47 der Bauordnung der Gemeinde Hemmental.
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