Neuerungen in der Gesetzessammlung ab 1. Januar 2026

8. Januar 2026
Im Laufe des Jahres 2025 oder per 1. Januar 2026 sind verschiedene Neuerungen und Änderungen in der Gesetzessammlung der Stadt Schaffhausen in Kraft getreten. Folgende Reglemente, Verordnungen und Richtlinien wurden vom Grossen Stadtrat, dem Stadtrat oder der zuständigen Kommission geändert:
  • Stadtverfassung (100.1)
  • Geschäftsordnung des Grossen Stadtrats (110.1)
  • Reglement zur Finanzkompetenz und Auftragsfreigabe in der Stadtverwaltung Schaffhausen (120.1)
  • Reglement über die ordentliche Einbürgerung (125.1)
  • Personalreglement (311.3)
  • Geschäftsordnung des Stadtschulrates (600.11)
  • Verordnung und Reglement über die Subventionierung von Spielgruppen (681.1 und 681.2)
  • Reglement über die Zulagen bei SH POWER (7000.2)
  • Beschluss über die Berechnung der Ablieferung von SH POWER (7000.11)
  • Tarifordnung Gas 2026 (7100.3)
  • Tarifordnung Gas 2026 – Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (7100.4)
  • Tarifordnung Strom 2026 (7300.3)

 

Folgendes Reglement wurde gelöscht:

  • Reglement über die Verwendung und Entschädigung von Mobiltelefonen (7000.3)


Die Ziffern in den Klammern verweisen auf die jeweiligen Erlassnummern in der Gesetzessammlung der Stadt Schaffhausen. Nicht aufgeführt sind geänderte Reglemente, Verordnungen und Richtlinien, welche bereits in einer Medienmitteilung im Verlauf des letzten Jahres kommuniziert wurden.

Alle Aktualisierungen sind in der Gesetzessammlung auf der Website der Stadt Schaffhausen zu finden.

Link zur Gesetzessammlung


Ansprechperson:
Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel@stsh.ch