Botschaft des Stadtrats zur Versorgungsinitiative verabschiedet
Am 26. August 2026 wurde mit 636 gültigen Unterschriften die «Volksinitiative für eine sichere Grundversorgung (Versorgungsinitiative)» eingereicht. Die Volksinitiative verlangt eine Ergänzung der Stadtverfassung: Die Erstellung, der Unterhalt und der Betrieb der Netze für die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme und Kälte sollen nicht an Dritte übertragen werden dürfen, soweit die Zuständigkeit bei der Stadt Schaffhausen liegt.
Der Stadtrat teilt die Auffassung, dass die Grundversorgung grundsätzlich in der öffentlichen Verantwortung liegen soll. So kann sichergestellt werden, dass die Versorgung langfristig zuverlässig, nachhaltig und zu fairen Preisen gewährleistet ist. Gleichzeitig hat die Stadt die Möglichkeit, die Grundversorgung aktiv zu gestalten, auf neue Herausforderungen zu reagieren und die notwendige Infrastruktur zu unterhalten und weiterzuentwickeln. In den Bereichen Elektrizität, Gas und Wasser besteht keine Absicht, die Netze oder die Versorgung an Dritte zu übertragen. Eine Privatisierung von SH POWER ist ebenfalls nicht vorgesehen.
Eine besondere Situation besteht bei der Wärme- und Kälteversorgung. Der geltende Versorgungsauftrag sieht auf Grundlage des Energierichtplans der Stadt Schaffhausen ausdrücklich vor, dass auch Dritte Wärmeverbünde realisieren können. Für die Erschliessung von Gebieten, in denen SH POWER keinen Wärmeverbund erstellt, kann Dritten eine Konzession erteilt werden. So können zusätzliche Kapazitäten genutzt und Wärmeverbünde schneller ausgebaut werden. Ziel ist es, möglichst rasch auf eine Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien umzustellen und damit einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. Der Stadtrat geht davon aus, dass ein genereller Ausschluss Dritter bei der Wärme- und Kälteversorgung den Ausbau verzögern würde. SH POWER ist aufgrund der bereits laufenden Projekte und des Rahmenkredits von 110 Mio. Franken in den nächsten Jahren stark ausgelastet. Gleichzeitig kann etwa zur Nutzung neuer Abwärmepotenziale von Rechenzentren die Einbindung Dritter sinnvoll sein.
Bei der Wärme- und Kälteversorgung sieht der Stadtrat einen geringeren Bedarf an öffentlicher Kontrolle als bei der Versorgung mit Strom, Gas und Wasser, welche zwingend an ein Netz gebunden sind. Bei der Wärme- und Kälteversorgung bestehen vom Wärme-/Kältenetz unabhängige Alternativen (z.B. Wärmepumpen). Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften haben dadurch eine gewisse Wahlfreiheit. Wichtige öffentliche Interessen bleiben in diesem Versorgungsbereich dennoch gewahrt, indem entsprechende Vorgaben in verbindlichen Konzessionsverträgen festgehalten werden (bspw. Versorgungsperimeter, Angebotspflicht, energiepolitische Auflagen).
Der Stadtrat beurteilt die Initiative als gültig. Er verzichtet jedoch auf einen Gegenvorschlag, da die öffentliche Verantwortung für die Grundversorgung bereits ausreichend geregelt ist und ein zusätzlicher politischer Prozess den Ausbau der Wärme- und Kälteversorgung verzögern könnte.
Der Stadtrat empfiehlt die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.
Ansprechperson:
Peter Neukomm, Stadtpräsident
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