Städtische Beihilfe beantragen
Zugehörige Objekte
Bemerkung
Antragsberechtigt sind:
- Kantonsbürgerinnen und -bürger nach einer ununterbrochenen Wohnsitzdauer in der Stadt Schaffhausen von fünf Jahren
- übrige Schweizerinnen und Schweizer, wenn sie zehn Jahre in Schaffhausen wohnhaft sind
- und ausländische Staatsangehörige, wenn sie zwanzig Jahre in der Stadt Schaffhausen wohnhaft sind.
Die Bezugsberechtigung entfällt, wenn das Vermögen bei
- Einzelpersonen Fr. 15'000.–
- Ehepaaren Fr. 20'000.–
Unterlagen
- Steuerbescheinigung der AHV- bzw. IV-Rente des aktuellen Jahres
- Verfügung und Berechnungsblatt der Ergänzungsleistungen (Sozialversicherungsamt Schaffhausen) des aktuellen Jahres
- aktuelle Kontoauszüge aller Bank- und Postkonten (Vormonat)
- Steuerveranlagung inkl. Veranlagungsprotokoll des Vorjahres
Online-Formular
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