Jugendsportförderung – Beiträge pro jugendliches Mitglied

Die Stadt Schaffhausen unterstützt die städtischen Vereine, die sich für die Jugend einsetzen. 

Den Vereinen werden pro jugendliches Mitglied Beiträge ausbezahlt. Gesuche dafür müssen bis spätestens 31. März dem Sportamt eingereicht werden.

Später eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.

Richtlinien für Beiträge pro jugendliches Mitglied

Zugehörige Objekte

Online-Formular

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