Jugendsportförderung – Beiträge für Veranstaltungen

Die Stadt Schaffhausen unterstützt die städtischen Vereine, die sich für die Jugend einsetzen. 

Es werden Beiträge an die Durchführung von Sportanlässen gewährt, für welche keine Eintritte erhoben werden (z. B. Turniere). Gesellige Anlässe zählen nicht dazu. Die Gesuche sind bis spätestens 31. Oktober (Datum Poststempel) dem Sportamt einzureichen.

Später eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.

Richtlinien für Beiträge an Sportanlässe

Zugehörige Objekte

Online-Formular

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