Stadt Schaffhausen



Einbürgerung

Ausländerinnen und Ausländer benötigen für die Einbürgerung folgende Informationen/Formulare: 

Einbürgerungsverfahren ab 1. Januar 2023, Merkblatt

Formular Einbürgerungsgesuch (Art. 10 ff. SH-BüG)  

Formular Lebenslauf   (für jede Person ab 12 Jahre auszufüllen)

Sprachenpass Flyer  

Broschüre für einbürgerungswillige Ausländerinnen und Ausländer

Staatskunde-Schema

Vor der Gesuchstellung empfehlen wir Ihnen vorab einen Gesprächstermin mit der Stadtkanzlei zu vereinbaren, damit alle offenen Fragen geklärt werden können und wir Ihnen Verfahren und Formulare eingehend erläutern können. Bitte beachten Sie, dass wir nur auf vollständige und korrekt ausgefüllte Gesuche eintreten können.

Schweizer Bürger (Aufnahme ins Bürgerrecht der Stadt Schaffhausen) 
Merkblatt Informationen für Schweizer, welche das Schaffhauser Bürgerrecht erlangen möchten   

Bei Einbürgerungen für Ausländerinnen und Ausländer, welche mit einem Schweizer Bürger verheiratet sind, gelten besondere gesetzlichen Bestimmungen. Bitte wenden Sie sich zuständigkeitshalber dafür direkt an Frau Doris Erhart, Amt für Justiz des Kantons Schaffhausen, Tel. 052 632 75 22 oder kontaktieren Sie die Homepage des Kantons Schaffhausen

https://sh.ch/CMS/frontend/index.jsp?contentid=1754050&language=DE&globalshared=true