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27.11.2012

Verordnung soll ergänzt werden

Der Stadtrat schlägt vor, die Verordnung über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge der Mitglieder des Stadtrates in zwei Punkten zu ergänzen. Auf diese Weise sollen bestehende Lücken im Zusammenhang mit der Besitzstands- und der BVG-Rente geschlossen werden.

Im Zusammenhang mit Berechnungen von Ruhegehaltsleistungen sind zwei Fragen zur Verordnung über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge der Mitglieder des Stadtrates vom 19. August 2008 aufgetaucht. Die Verordnung war am 10. Mai 2011 vom Grossen Stadtrat gleichzeitig mit der Totalrevision der Stadtverfassung beschlossen worden. Der Stadtrat schlägt dem Parlament im Zusammenhang mit der Besitzstands- und der BVG-Rente Ergänzungen in zwei Punkten vor. Mit den beiden Änderungen können bestehende Lücken geschlossen werden. Zum einen geht es um eine Übergangsregelung für die bisherigen Vollämter und zum anderen darum, zu verhindern, dass die Stadt trotz Kapitalbezügen aus der Beruflichen Vorsorge grössere Rentenzahlungen leisten muss. Die Ergänzungen sollen wenn möglich so verabschiedet werden, dass die Anpassung gleichzeitig mit der neuen Pensenregelung für den Stadtrat ab dem 1. Januar 2013 wirksam werden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:

Peter Neukomm, Finanz- und Personalreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch