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29.12.2012

«Zukunft Stadtleben»: Zonenplanänderungen für verdichtetes Bauen beantragt

Die Bevölkerung und die Wirtschaft der Stadt Schaffhausen sollen sich kontinuierlich weiter entwickeln können. Dafür geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, ist ein wichtiger Legislaturschwerpunkt des Stadtrates. Die Zonenplanänderungen, die der Stadtrat dem Grossen Stadtrat mit seiner Vorlage beantragt, dienen dazu, die für den Wohnungsbau geeigneten Flächen möglichst effizient zu nutzen.
Bauland der Stadt soll für den Wohnungsbau bereitgestellt und entwickelt werden. Der Stadtrat legt dabei besonderen Wert auf hohe Qualität und auf eine verdichtete Bauweise. Er wird damit der Forderung nach haushälterischer Bodennutzung gemäss nationalem Raumplanungsgesetz gerecht. Entsprechend sind auch Bauzonen durch Um- und Aufzonungen anzupassen. Im Rahmen des Gesamtprojektes Zukunft Stadtleben sollen nun mehrere Grundstücke auf- oder umgezont werden.

Einwohnerkapazität erhöhen
Durch die beantragten Zonenplanänderungen erhöht sich die Einwohnerkapazität in bestehenden Bauzonen um etwa 450 Einwohnerinnen und Einwohner. Von der Vorlage erfasst sind sowohl städtische als auch private Grundstücke. Die vorgesehenen Aufzonungen tragen dem Anspruch Rechnung, dass die für den Wohnungsbau geeigneten Flächen möglichst effizient zu nutzen sind. Durch die Auf- und Umzonungen wird die Stadt zudem der Anforderung gerecht, mit städtischen Landressourcen haushälterisch umzugehen.
 
Rahmenplan für Wagenareal und Grubental bereits beschlossen
Wichtige Schritte wurden bereits für das Wagenareal und das Gebiet Grubental-Roggenäcker eingeleitet. Damit bei der Entwicklung und Bebauung des Wagenareals den durch das Quartier vorgetragenen Bedenken Rechnung getragen wird, hat der Stadtrat einen Rahmenplan für das städtische Grundstück GB Nr. 2744 (Wagenareal) erlassen. Der Rahmenplan definiert den Perimeter, legt die maximale Höhe der zu erstellenden Bauten fest und regelt die Erschliessung des Grundstückes. Um bewilligungsfähig zu sein, muss ein Bauprojekt diesen Rahmenplan zwingend einhalten. Neben der für die Stadt wichtigen Aufzonung des Wagenareals werden auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Abgabe weiterer Areale im Rahmen des Gesamtprojektes «Zukunft Stadtleben» geschaffen.
 
Ein für die Stadt wichtiger Schritt wird auch im Gebiet Grubental-Roggenäcker eingeleitet. Durch den privaten Rahmenplan Grubental, der vom Stadtrat genehmigt worden ist, kann dieses bereits eingezonte Bauland erschlossen und überbaut werden. Ein Quartierplan soll in den nächsten Monaten erarbeitet werden.
 
Die Vorlage des Stadtrates umfasst weitere geeignete Grundstücke, die sich über die ganze Stadt verteilen. Durch die Ausscheidung einer ZöBAG-Fläche (Zone für öffentliche Bauten und Anlagen) für den Werkhof Schweizersbild wird überdies die planungsrechtliche Grundlage geschaffen, um die öffentlichen Werkhöfe an einem sachgerechten und wirtschaftlich geeigneten Standort zusammenzulegen.
 
Die vollständige Vorlage finden Sie auf der Seite Parlament>Vorlagen (Vorlage vom 11. Dezember 2012)

Die Planunterlagen wie auch die Situationspläne sind unter www.zukunftstadtleben.ch zu finden.
 
  
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
 
Jens Andersen, Stadtbaumeister
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: jens.andersen(at)stsh.ch 
 

Areale

Bestehende Zonierung

Zukünftige Zonierung

B

Marienstift

ZöBAG

GW

C

Moserstrasse

Ü

A

D

Gaswerk

ZöBAG

E

E

Wagenareal

W3

W4 mit Rahmenplan

F

Gebiet Grubental-Roggenäcker

hauptsächlich ZöBAG

Gewerbe oder Wohnzone W2 bzw. W3

G

Alpenblick

ZöBAG

W4

H

Nationales Handball
Trainings- und Leistungs-zentrum Schweizersbild (NHTLZ)

ZöBAG

GW

I

Werkhof Schweizersbild

G

ZÖBAG