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03.07.2013

Stadtrat unterbreitet Gegenvorschlag zur Schuldenbremse-Initiative

Der Stadtrat empfiehlt dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative "Eine Schuldenbremse für die Stadt Schaffhausen" der FDP und der Jungfreisinnigen. Die Verschuldungsobergrenze soll auf dem Verordnungsweg und nicht über die Stadtverfassung geregelt werden. Die vorgeschlagene maximale Limite lehnt sich an schweizweit anerkannte Vorgaben an, welche auch künftig noch eine Entwicklung der Stadt ermöglichen sollen.

Der Stadtrat nimmt das Anliegen der Initianten ernst, ist aber bei der Einschätzung der Ausgangslage und über den Weg zum Ziel anderer Meinung, weshalb er dem Grossen Stadtrat die Initiative zur Ablehnung empfiehlt und einen indirekten Gegenvorschlag unterbreitet.

Die finanzielle Lage der Stadt ist nach wie vor gesund. Dies wird durch die Finanzaufsicht des Kantons wie auch durch ein positives Ranking am Finanzmarkt bestätigt. Die Stadt hatte ihre Laufende Rechnung in den vergangenen Jahren im Griff. Diese war mittelfristig ausgeglichen und seit mehreren Jahren übersteigt der Ertrag aus dem Finanzvermögen die Aufwendungen für Schuldzinsen. Die Verschuldung nahm vor allem wegen grösserer Investitionen zu wie dem Neubau des Künzle-Heims, der Sanierung der KSS-Eissporthalle oder des Museums zu Allerheiligen.

Die Verschuldung liegt in einem vertretbaren Rahmen. Der Stadtrat hat Massnahmen zur Entlastung der Laufenden Rechnung ergriffen. Dies wurde nicht zuletzt auch deshalb nötig, weil die Unternehmenssteuern rückläufig sind und der Gemeindeanteil bei der Krankenkassenprämienverbilligung ansteigen wird. Der Stadtrat wird auch die Investitionsvorhaben im Finanzplan 2014 - 2016 priorisieren. Schon heute sorgen zudem wirksame gesetzliche Sicherungsmechanismen auf kantonaler wie städtischer Ebene für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Finanzen.

Als dynamische Führungsinstrumente gehören Finanzkennzahlen nicht in die Verfassung. Darum soll eine Maximallimite für die Verschuldung, welche den Stadtrat und den Grossen Stadtrat bindet,  in einer Parlamentsverordnung geregelt werden. Eine solche Regelung darf darüber hinaus nicht dazu führen, dass die Stadt nicht mehr investieren kann und finanziell handlungsunfähig wird. Mit dem von der Initiative geforderten Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent  innerhalb einer Legislaturperiode sowie der unverhältnismässig tiefen Limite für die ungedeckte Schuld von 20 Prozent der Gesamteinnahmen würde aber genau dies geschehen.

Für die Festlegung einer Verschuldungsobergrenze soll eine schweizweit vergleichbare Kennzahl verwendet werden, nämlich die Nettoverschuldung pro Kopf der Bevölkerung. Dabei sollen die Darlehen an die Städtischen Werke und die eigenen Betriebe nicht eingerechnet werden. Als maximale Höhe für die Nettoschuld schlägt der Stadtrat 3'000 Franken pro Einwohner vor. Diese Kennzahl lässt sich aus den Vorgaben der kantonalen Aufsichtsbehörde für die Schaffhauser Gemeinden sowie aus den Vorgaben Schweizerischer Fachgremien ableiten. Diese maximale Obergrenze soll möglichst nicht erreicht werden. Angestrebt wird eine tiefere Verschuldung und längerfristig auch ein Schuldenabbau.

Der indirekte Gegenvorschlag für eine maximale Verschuldungsobergrenze würde bei einem Rückzug des Volksbegehrens respektive dessen Ablehnung in der Volksabstimmung in Kraft treten. Der Stadtrat empfiehlt dem Grossen Stadtrat den Gegenvorschlag, der dem fakultativen Referendum untersteht, zusammen mit der Initiative dem Stimmvolk zu unterbreiten.

 


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Peter Neukomm, Finanzreferent
Telefon:+41 52 632 52 12
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Werner Bianchi, Controlling und Organisation
Telefon: +41 52 632 52 71
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