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28.10.2013

Kürzere Öffnungszeiten des Abstimmungslokals an der Stadthausgasse

Der Anteil der brieflichen Stimmabgabe ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Die Öffnungszeiten des Abstimmungslokals an der Stadthausgasse werden deshalb in den schwach genutzten Randstunden verkürzt. Die neuen Öffnungszeiten gelten ab dem 23. November 2013.

Die briefliche Stimmabgabe hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Im Schnitt beträgt der Anteil der brieflichen Stimmen heute rund 65-70 Prozent. An den beiden Abstimmungswochenenden in der ersten Jahreshälfte wurden an der Stadthausgasse die Benützungsfrequenzen erfasst. Dabei zeigte sich, dass insbesondere die Öffnungszeiten in den Randzeiten am Samstag und Sonntag nur wenig genutzt werden. An diesen beiden Wochenenden wurden am Samstag in der Zeit zwischen 06.00 und 07.30 Uhr im Durchschnitt 36 Stimmausweise, zwischen 18.30 und 20.00 Uhr 81 Stimmausweise sowie am Sonntag zwischen 08.00 und 8.30 Uhr 34 Stimmausweise abgegeben. Insgesamt werden bei einer Abstimmung im Durchschnitt jeweils rund 12'000 bis 14'000 Stimmen eingelegt.

Die Erhebung zeigt, dass es vertretbar ist, die Öffnungszeiten am Samstagmorgen und -abend um je 1 1/2 Stunden und am Sonntag um eine halbe Stunde zu reduzieren. Mit dieser Reduktion können pro Jahr rund 1'000 Franken eingespart werden. Auch nach der Reduktion sind die städtischen Abstimmungslokale zwischen Freitag 6 Uhr und Sonntag 11 Uhr noch rund 30 Stunden geöffnet. Die Änderung der Öffnungszeiten wird auf den Abstimmungstermin vom 24. November 2013 umgesetzt. Die Öffnungszeiten der Urnen sind auf der Rückseite des Stimmausweises angegeben.

Trotz zunehmender Beliebtheit hat die briefliche Stimmabgabe aber auch ihre Tücken: An jeden Abstimmungswochenende sind jeweils rund 200 Stimmabgaben ungültig, entweder, weil der Stimmausweis nicht unterschrieben ist oder das Stimmmaterial zu spät bei der Stadtkanzlei eintrifft. Deshalb sind zwei wichtige Punkte zu beachten:

Damit die briefliche Stimmabgabe gültig ist, muss der Stimmausweis eigenhändig unterschrieben sein. Zu beachten ist auch, dass die briefliche Stimme spätestens am Samstag um 12 Uhr bei der Stadtkanzlei eintreffen muss. Dies bedeutet, dass die Sendung in der Abstimmungswoche bis spätestens Dienstag (B-Post) oder Donnerstag (A-Post) aufgegeben oder bis Samstag 12 Uhr im Stadthausbriefkasten eingeworfen werden muss.


Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch