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30.04.2014

Allgemeines Fahrverbot auf Teilbereich der Dützebüelstrasse

Anwohnerinnen und Anwohner sowie weitere Unterzeichnende der Liegeschaften Dützebüelstrasse Nr. 30 bis Nr. 42 gelangten im März 2014 mit dem Anliegen an die Verwaltungspolizei, das Teilstück der Dützebüelstrassse ab Liegenschaft Nr. 30 (Höhe Waldecke / Schrebergärten) mit einem Fahrverbot zu belegen. Die Anwohnerinnen und Anwohner der Dützebüelstrasse hatten festgestellt, dass oft Fahrzeuge über die als Sackgasse signalisierte Strasse bis zum Aussichtspukt (Grillplatz) und Fussweg fahren. Weil auf und am Ende der schmalen Strasse kein Wenden möglich ist, wird auf den privaten Garagenvorplätzen gewendet, was zu gefährlichen Manövern führt. Das ganze Quartier liegt in der Tempo-30-Zone. Das Teilstück wird künftig mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt, welches Anwohnende und Lieferanten ausnimmt. Dadurch ist das Befahren dieses engen Strassenteils und auch das Parkieren am Strassenende für Dritte untersagt, was gleichzeitig zu einer Verkehrsberuhigung führt. Die Zufahrt zu den Schrebergärten wird vom Fahrverbot nicht tangiert.

 

Ansprechperson:

Alois Sidler, Leiter Verwaltungspolizei
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: alois.sidler(at)stsh.ch