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04.06.2014

Baupolizei ist neu Meldestelle für Solaranlagen

Seit dem 1. Mai 2014 gelten die Teilrevisionen des Raumplanungsgesetzes (RPG) und der Raumplanungsverordnung (RPV). Diese Neuregelungen haben u.a. Auswirkungen auf die Bewilligungen von Solaranlagen. Grundsätzlich sind Solaranlagen nun auf Dächern in der Bau- und Landwirtschaftszone, unabhängig von der Fläche bewilligungsfrei, sie müssen aber den Behörden gemeldet werden. Die Befreiung von der Bewilligungspflicht gilt dann, wenn Solaranlagen genügend eingepasst sind und nicht auf Kultur- oder Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung erstellt werden.

In der Stadt Schaffhausen ist bei Baugesuchen in erster Linie die Baupolizei Ansprechpartnerin. Der Stadtrat hat deshalb festgelegt, dass die Baupolizei neu auch Meldestelle für Solaranlagen ist.

Ansprechperson:

Nicole Freimann; Leiterin Baupolizei
Telefon: +41 52 632 54 19
E-Mail: nicole.freimann(at)stsh.ch