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17.06.2014

Stadt will Grundstück für Fussballstadion im Baurecht abgeben

Damit das Stadionprojekt für den FC Schaffhausen realisiert werden kann, unterbreitet der Stadtrat dem Grossen Stadtrat eine Vorlage zur Abgabe des Landes für den Stadionteil im Baurecht. Der Stadtrat beabsichtigt, das besagte Grundstück nach Genehmigung des Baurechtes durch den Grossen Stadtrat von der Georg Fischer Immobilien AG zu einem Preis von 3.45 Millionen Franken aus dem Rahmenkredit für Land- und Liegenschaftenerwerb zu erwerben.


Der Stadtrat beantragt, der Fontana Invest Schaffhausen das Grundstück GB 22066 mit 14‘200m2 an der Industriestrasse im Herblingertal im Baurecht abzugeben. Das Grundstück wird nach Genehmigung des Baurechtes von der Stadt Schaffhausen von der Georg Fischer AG zu 3.45 Mio. Franken erworben und anschliessend der Baurechtsnehmerin, der Fontana Invest Schaffhausen, abgegeben. Die Einzelfirma Fontana Invest gehört Aniello Fontana. Er möchte das Grundstück im Baurecht übernehmen, um ein neues Fussballstadion für den FC Schaffhausen zu bauen und das Stadion auf der Breite, das der Stadt gehört, zu ersetzen. Bereits seit 2004 beschäftigt sich die Stadt Schaffhausen intensiv mit Alternativen zum Stadion Breite, in dem seit 20 Jahren nur noch mittels provisorischer Bewilligung und dank dem Vorliegen einer rechtsgültigen Baubewilligung gespielt werden darf. Um den Spielbetrieb für die Challenge League und die Super League zu ermöglichen, verlangt die Swiss Football League ein taugliches Stadion mit 5'000 bzw. 8'000 Sitzplätzen.

Das Grundstück GB 21130 wird zweigeteilt, wovon die Stadt Schaffhausen die eine Hälfte zum Preis von 3.45 Millionen Franken (aus dem Rahmenkredit für Land- und Liegenschaftenerwerb) kauft und für den Stadionbau an die Fontana Invest im Baurecht abgibt. Die neue Lösung ohne wieder¬kehrenden Beitrag und einem jährlichen Ertrag aus dem Baurechtszins von 86'000 Franken bietet der Stadt mehr Sicherheit, da das Bauland ins Eigentum der Stadt gelangt
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Der zweite auszuscheidende Parzellenteil ist für die Mantelnutzung reserviert und wird finanziell nicht von der Stadt unterstützt. Hingegen ist das Zustandekommen des Gesamtprojektes mit der Mantelnutzung Bedingung für ein städtisches Engagement, da nur damit ein erfolgreicher langfristiger Betrieb gewährleistet ist und überdies wesentliche für den Stadionbetriebe notwendige Bauteile (Garderoben, Loungebereich usw.) in den sogenannten Mantel zu liegen kommen. Mit der beschriebenen Lösung fallen für die Stadt Schaffhausen keine weiteren wiederkehrenden Kosten an. Der vertraglich zugesicherte Baurechtszins ermöglicht eine angemessene Verzinsung des durch die Stadt investierten Kapitals - die Baurechtsnehmerin verzichtet bewusst auf wiederkehrende Beiträge durch die Stadt. Sollte es zu einem Heimfall des Stadions an die Baurechtsgeberin, die Stadt Schaffhausen, kommen, ist durch die Stadt gemäss Baurechtsvertrag keine Heimfallentschädigung zu entrichten.

Der Stadtrat ist überzeugt, dass damit die Basis für eine tragbare Finanzierung des Fussballstadions im Herblingertal gelegt werden kann.

Ansprechperson:

Urs Hunziker, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: urs.hunziker(at)stsh.ch