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27.10.2015

Teilrevision der Tarifordnung für die Siedlungsentwässerung

Ab 2016 erhebt der Bund gestützt auf das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer bei den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) eine Abwasserabgabe von 9 Franken pro Einwohnerin und Einwohner. Mit dem Ertrag werden bei den Abwasserreinigungsanlagen Investitionen, die zur Reduktion von Mikroverunreinigungen nötig sind, finanziert. Die Abgabe muss von Gesetzes wegen auf die Verursacher überwälzt werden.

Hat eine ARA Massnahmen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen getroffen, so ist sie von der Abgabe befreit. Die Prüfung der ARA Röti hat gezeigt, dass keine Nachrüstung nötig ist. Ein freiwilliger Umbau wurde aufgrund der engen Platzverhältnisse verworfen. Die Stadt Schaffhausen wird deshalb künftig mehr Gebühren an die ARA abliefern müssen und die Abwassergebühren auf Januar 2016 erhöhen.

Die Abwassergebühr von derzeit 1 Franken pro m3 wird auf 1.10 Franken m3 erhöht. Hierfür muss die Tarifordnung für die Siedlungsentwässerung per 1. Januar 2016 angepasst werden. Für einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt ergeben sich aus der Erhöhung Mehrausgaben von rund 23 Franken pro Jahr (Annahme von 230 m3 Abwasser pro Haushalt).

Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch