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25.05.2016

Bereits zehn Weidlingsvereine bekunden Interesse

Die Möglichkeit, einen Weidlingsverein zu gründen und so bei der Vergabe der Bootsliegeplätze bevorzugt behandelt zu werden, wurde bereits rege genutzt. Zudem schrumpfte die Warteliste um 38 Prozent, so dass für alle die Chancen auf einen Bootsliegeplatz gestiegen sind.

Per 1. April 2016 trat das revidierte Reglement über die Benützung der Bootsliegeplätze in Kraft (siehe auch Medienmitteilung vom 16. Februar 2016). Im Vorfeld wurden bereits Mitte Februar alle Personen, die auf der Warteliste erfasst waren sowie alle Bootsliegeplatznutzer angeschrieben und über die anstehenden Änderungen ausführlich orientiert.

Bis zum Inkrafttreten des revidierten Reglements konnten alle Rückmeldungen, Fragen und Anliegen aus der Bevölkerung sowie von betroffenen Personen auf der Warteliste oder Bootsliegeplatzbenutzern beantwortet werden. Zur Bereinigung der Warteliste wurden Nachforschungen zum Verbleib von Personen getätigt, zahlreiche Adressänderungen vorgenommen sowie 259 Verzichtsmeldungen erfasst. Die Warteliste konnte so umfassend bereinigt und auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Von ursprünglich 668 sind heute noch 409 Personen auf der Warteliste erfasst (-38 %). Da auch Personen auf den vorderen Plätzen der Warteliste verzichtet haben, rückten praktisch alle Wartenden weiter nach vorne.

Die neu geschaffene Möglichkeit der bevorzugten Behandlung von Vereinen bei der Liegeplatzvergabe stiess erfreulicherweise auf sehr reges Interesse. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden bereits zehn Weidlingsvereine gegründet. Da der Stadtrat möglichst vielen Personen den Zugang zum Rhein ermöglichen möchte, werden die aktuell drei verfügbaren Liegeplätze Vereinen zugesprochen. Da sämtliche Vereine die vom Reglement vorgegebenen Kriterien für eine bevorzugte Vergabe erfüllen, wurden die drei Liegeplätze an der Stadtratssitzung vom 17. Mai  unter den bewerbenden Vereinen ausgelost. Die nach der Verlosung übrig gebliebenen Vereine werden nach Eingangsdatum ihrer Bewerbung auf einer separaten Warteliste geführt. Für weitere Vereinsbewerbungen massgeblich ist künftig ebenfalls das Eingangsdatum der vollständigen Unterlagen bei der Stadtpolizei. Da ein Verein über mindestens 15 Mitglieder verfügen muss, um bei der Vergabe eines Liegeplatzes berücksichtigt zu werden, bedeutet dieses Vorgehen, dass auf diese Saison hin bereits mindestens 45 Vereinsmitglieder aus drei Vereinen aktiv mit einem Weidling den Rhein nutzen können.

Zukünftig werden freie Liegeplätze bis auf weiteres je abwechselnd an private Personen und Vereine vergeben.

 

Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch


Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch