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15.08.2016

Baurecht soll aufgewertet werden

Der Stadtrat legt die neue Vorlage zur Volksinitiative "Zweckbindung der Baurechtszinsen" vor. Er empfiehlt, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, in dem die Äufnung des Rahmenkredites durch Baurechtszinsen mit einer Obergrenze versehen wird. Die Äufnung und Beanspruchung des Rahmenkredites durch Käufe und Verkäufe bliebe unangetastet. Die neue Vorlage zeigt auch Möglichkeiten auf, wie das Instrument Baurecht aufgewertet werden kann. Die Abstimmung über die Volksinitiative war ursprünglich auf den 17. April 2016 angesetzt worden, musste wegen eines kurz vor der Abstimmung bemerkten Fehlers in der Berechnung des Rahmenkredit-Saldos jedoch verschoben werden.

Ursprünglich war die Abstimmung über die von der Alternativen Liste (AL) der Stadt Schaffhausen eingereichte Initiative "Zweckbindung der Baurechtszinsen" zusammen mit drei weiteren Initiativen zur Wohn- und Bodenpolitik für den 17. April 2016 geplant. Am 6. April 2016 entschied der Stadtrat, die auf den 17. April 2016 vorgesehene Volksabstimmung betreffend "Zweckbindung der Baurechtszinsen" abzusetzen und zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen. Grund dafür war ein erst zu diesem Zeitpunkt entdeckter Fehler bei der Berechnung des Rahmenkredites. Damit veränderte sich eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung der Initiative. Sie verlangt, dass die Erträge aus Baurechtszinsen dem Rahmenkredit für Land- und Liegenschaftenerwerb gutgeschrieben werden.

In seiner Neubeurteilung der Initiative auf der Basis der korrigierten Saldo-Entwicklung kommt der Stadtrat zum Schluss, dass er der Initiative in der vorliegenden Form nicht zustimmen kann. Zwar würde eine Äufnung des Rahmenkredites dem Stadtrat einen grösseren Handlungsspielraum bringen, in eigener Kompetenz Land- und Liegenschaftenkäufe zu tätigen - zum Beispiel zur Bereitstellung von Landreserven für Ansiedlungen von Firmen. Die automatische Erhöhung des Rahmenkredit-Saldos in der Höhe der Baurechtszinserträge – welche voraussichtlich in Zukunft höher ausfallen werden – könnte jedoch zu einem sehr hohen Kreditrahmen führen. Aus Sicht des Stadtrates muss der Rahmenkredit in einem massvollen Verhältnis zur Finanzierbarkeit geregelt sein. Die Erhöhung der Ausgabenkompetenz sichert noch nicht die Bereitstellung der dafür benötigten finanziellen Mittel. Der Rahmenkredit ist nach Ansicht des Stadtrates das falsche Instrument für die verlangte "Zweckbindung". Ein sehr hoher Saldo könnte zudem zu einem demokratiepolitisch schwierig legitimierbaren Missverhältnis zwischen der Rahmenkreditkompetenz und den ordentlichen verfassungsmässigen Kompetenzen führen.

Deshalb empfiehlt der Stadtrat, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, in dem die Äufnung des Rahmenkredites durch Baurechtszinsen mit einer Obergrenze versehen wird. Die Äufnung und Beanspruchung des Rahmenkredites durch Käufe und Verkäufe bliebe unangetastet.

Die Erarbeitung eines Gegenvorschlages bietet die Gelegenheit, weitere Anpassungen, Präzisierungen und Optimierungen der heutigen Instrumentarien vorzunehmen und so dem Anliegen der Initiative, das Baurecht aufzuwerten, entgegenzukommen.
 
Zu den Optimierungsmöglichkeiten gehören:
• Marktgerechte Baurechtszinsen zur Reduktion des aktuell ungleichen Verhältnisses zwischen den Instrumenten Baurecht und Verkauf (breitere politische Akzeptanz)
• Kompetenzdelegation zur Baurechtsvergabe bei kleinen Grundstücken
• Kompatibilität neuer Baurechtsverträge mit den Kriterien für Förderprogramme des Bundes für gemeinnützige Wohnbauträger
• Überprüfung des Ausschreibungsprozesses für Baurechte an Wohnbaugenossenschaften
• Präzisierung der Formulierung des Rahmenkredites zwecks Vermeidung von Auslegungsproblemen

Der Stadtrat verbindet mit der Optimierung der Instrumentarien auch den Wunsch und die Absicht, dass in der Bodenpolitik eine Versachlichung der politischen Diskussion erreicht werden kann.

Vorlage Zweckbindung Baurechtszinsen


Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: danel.preisig(at)stsh.ch