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07.07.2017

VBSH und RVSH sollen zusammengeführt werden

Die Verkehrsbetriebe Schaffhausen (VBSH) und die Regionalen Verkehrsbetriebe Schaffhausen (RVSH AG) sollen in einer selbstständigen, öffentlich-rechtlichen Anstalt zusammengeführt werden. Der Stadtrat und der Regierungsrat unterbreiten den Parlamenten entsprechende koordinierte Vorlagen.

Die VBSH (Verkehrsbetriebe Schaffhausen) und die RVSH (Regionale Verkehrsbetriebe Schaffhausen AG) sind in den letzten Jahren durch die gemeinsame Geschäftsführung und das gemeinsame Busdepot stark zusammengewachsen. Mit der Zusammenführung können Doppelspurigkeiten beseitigt werden.

Öffentlich-rechtliche Anstalt als geeignete, mehrheitsfähige Rechtsform
Die ‹selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt› wurde bereits vorgängig in einem parlamentarischen Prozess als geeignetste und auch andernorts bewährte Rechtsform für das Unternehmen ermittelt. Im Vergleich zur Aktiengesellschaft kann bei der öffentlich-rechtlichen Anstalt stärker auf die Kompetenzen Einfluss genommen werden, und die Beteiligungs- und Kooperationsfähigkeit ist stärker eingeschränkt. Alleinige Eigentümerin der neuen selbständigen, öffentlich-rechtlichen Anstalt wird die Stadt Schaffhausen. Entsprechend überlässt der Regierungsrat die organisatorische Ausgestaltung des Unternehmens der Stadt und beschränkt sich zukünftig auf die Rolle als Besteller im öffentlichen Verkehr.

Besitzstandswahrung und einheitliche Arbeitsbedingungen
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten einheitliche Arbeitsverträge nach Obligationenrecht mit Besitzstandswahrung. Mit den Sozialpartnern wurde einvernehmlich ein neuer, für alle geltender Gesamtarbeitsvertrag ausgehandelt. Durch die Zusammenführung werden die Arbeitsplätze auch langfristig in der Region gesichert.

Anerkannte Strukturen für Führung, Steuerung und Aufsicht
Die Strukturen der öffentlich-rechtlichen Anstalt wurden nach den neusten Erkenntnissen der ‹Public Corporate Governance› gestaltet. Eigner der Anstalt ist die Stadt Schaffhausen. Der Grosse Stadtrat legt die gesetzlichen Rahmenbedingungen in einer Organisationsverordnung fest und übt die Oberaufsicht aus. Die Eignervertretung und die Aufsicht werden vom Stadtrat wahrgenommen. Von ihm gewählt wird die Verwaltungskommission (VK). Die Mitglieder der VK sollen nach fachlicher Kompetenz sowie unter Beachtung von regionaler und politischer Ausgewogenheit gewählt werden.

Zielvereinbarung reduziert Konzessionsrisiko bei stabilen Abgeltungen
Um das neue Unternehmen vor dem Risiko eines Konzessionsverlustes für die Regionallinien zu schützen und gleichzeitig dem Kanton als Mitbesteller Gewähr für mindestens stabile Abgeltungen zu bieten, soll eine so genannte Zielvereinbarung abgeschlossen werden. Dieses Verfahren ist im schweizerischen öffentlichen Verkehr möglich und gesetzlich geregelt.

Übertragung der Vermögenswerte
Auf eine transparente, gegenüber allen Partnern faire Übertragung der Vermögenswerte wird grossen Wert gelegt. Die liniengebundenen Reserven bleiben den Bestellern zugeordnet. Für die Liegenschaften (Busdepot Ebnat und Busdepot Schleitheim) werden Baurechte gewährt. Die Grundstücke bleiben damit im Eigentum der Stadt, bzw. des Kantons. Details zur Vermögensausscheidung werden in einem Vertrag geregelt. Der Kaufpreis für die Aktien der RVSH wird auf 2.15 Millionen Franken festgelegt und mit einem bedingt rückzahlbaren Darlehen in gleicher Höhe finanziert. Das Dotationskapital beträgt 3 Millionen Franken.

Gründung per 1. Januar 2019
Die Zusammenführung der beiden Unternehmen bedarf einer Vielzahl von Beschlüssen und Aktivitäten, welche zeitlich aufeinander abgestimmt werden müssen. Die bisherige Verwaltungsabteilung VBSH wird in einem ersten Schritt in die selbständige Anstalt überführt, welche anschliessend die RVSH AG in einem zweiten Schritt übernimmt und integriert. Die gesamte Umsetzung erfolgt in fünf Phasen und stellt sicher, dass das Personal beider Unternehmen nahtlos übernommen werden kann und die Konzession der Regionallinien nicht verloren geht. Die Zusam-enarbeit mit den Partnern Rattin und Weder wird fortgeführt.
Die Gründung des neuen Unternehmens ist auf den 1. Januar 2019 vorgesehen.

Damit die Zusammenführung zustande kommt, muss in Stadt und Kanton die Stimmbevölkerung den Vorlagen zustimmen. Das neue Unternehmen wird rechtlich den Namen ‹Verkehrsbetriebe Schaffhausen (VBSH)› tragen. Ein neuer, einheitlicher Markenauftritt wird in der Harmonisierungsphase entwickelt.

Ein Gewinn für alle
Mit der Zusammenführung der beiden Verkehrsbetriebe wird ein starkes, in Schaffhausen verankertes und mit Kanton, Stadt und Gemeinden eng verbundenes Unternehmen für den öffentlichen Verkehr geschaffen. Die Arbeitsplätze und die ÖV-Kompetenz bleiben in Schaffhausen erhalten. Durch den Abbau von Doppelspurigkeiten können Einsparungen von bis zu 200‘000 Franken/Jahr erzielt werden.

Mit dem Projekt werden die Corporate Governance gestärkt, heute bestehende Interessenskonflikte beseitigt und die Rollen von Besteller und Leistungserbringer klarer getrennt. Das Unternehmen wird gegen aussen einen einheitlichen Markenauftritt und gegen innen eine einheitliche Unternehmenskultur aufbauen, und zwar mit Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Stadtrat und Regierungsrat empfehlen dem Kantonsrat und dem Grossen Stadtrat, der Zusammenführung zuzustimmen.

Link zur Vorlage


Ansprechpersonen:

Martin Kessler, Regierungsrat, Vorsteher Baudepartement
Telefon: +41 52 632 73 01
martin.kessler(at)ktsh.ch

Daniel Preisig, Stadtrat, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
daniel.preisig(at)stsh.ch

Bruno Schwager, Direktor VBSH und RVSH
Telefon: +41 52 644 20 10
bruno.schwager(at)vbsh.ch