Diese Seite drucken (in neuem Fenster)
03.07.2023

Stadtrat beantwortet Petition zu Tempo-30 auf der Steigstrasse

Anwohnerinnen und Anwohner der Steigstrasse haben im März 2023 eine Petition eingereicht, in welcher sie die Einführung von Tempo 30 auf der Steigstrasse fordern. In seiner Antwort verweist der Stadtrat auf verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Steigstrasse, welche momentan geprüft werden.

Die Steigstrasse verbindet das Schaffhauser Wohnquartier Breite mit der Altstadt und ist eine überlokale Kantonsstrasse, welche unterschiedliche Funktionen erfüllt. Sie wird täglich von rund 11'500 Fahrzeugen benutzt. Dabei ist die Steigstrasse über längere Abschnitte beidseitig eng bebaut. In Kombination mit der Steigung ist sie für den bergauf fahrenden Veloverkehr unattraktiv und es kommt zu Konflikten mit dem Fussverkehr. In die umgekehrte Richtung von der Breite in die Altstadt wird die Steigstrasse als unsicher wahrgenommen.

Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition fordern Tempo 30 auf der Steigstrasse spätestens per 2024, um die Lärmbelastung zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu verbessern. In seiner Antwort an die Pententinnen und Pententen zeigt sich der Stadtrat bereit, das Anliegen aufzunehmen und verweist auf die verschiedenen Planungen und übergeordneten Zielsetzungen, um die Verkehrssicherheit auf der Steigstrasse zu verbessern. Im vom Stadtrat verabschiedeten Gesamtverkehrskonzept 2020 ist die Verbindung Altstadt - Breite als Schwerpunkt ausgewiesen. So wird aktuell ein Betriebs- und Gestaltungskonzept für die Steigstrasse erarbeitet. Dabei werden verschiedene Lösungen geprüft, wie die Situation insbesondere bezüglich Verkehrssicherheit verbessert werden kann.  Im Rahmen dieser Arbeiten soll auch geklärt werden, inwieweit eine Reduzierung der Geschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 30 die Konfliktpotenziale zwischen Veloverkehr und motorisiertem Individualverkehr minimieren kann und zu einer Verbesserung der Lärmsituation führt. Die Ergebnisse dieses Betriebs- und Gestaltungskonzepts werden voraussichtlich noch in diesem Jahr vorliegen. Basierend auf diesen Ergebnissen wird der Stadtrat festlegen, welche Massnahmen in welchen Schritten realisiert werden können. Falls umfangreichere bauliche Massnahmen als Teil des Agglomerationsprogramms des Bundes umgesetzt werden sollen, ist deren Umsetzung frühestens ab 2028 möglich.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch